53° NORD Agentur und Verlag

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Diskussionspunkt: Eingliederungszuschuss

Fällt durch UB der Eingliederungszuschuss (EKZ) weg? Diese Frage taucht im Zusammenhang mit der Maßnahme immer wieder auf (auch im neuen Forum von 53 Grad Nord). Rolf Behncke, Geschäftsführer der Hamburger Arbeitsassistenz, meint dazu:

"EGZ nach UB ist ein höchst umstrittenes Thema. Die Bundesagentur geht hat zunächst festgelegt, dass nach erfolgreicher Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis aus UB in der Regel kein EGZ gezahlt wird. In Einzelfällen können die zuständigen VermittlerInnen der Agentur anders entscheiden und gegebenenfalls einen Eingliederungszuschuss leisten. Fachlich ist die Haltung der Agentur nicht haltbar, insbesondere bei einem unterstützten Personenkreis knapp ‚oberhalb’ der Werkstattempfehlung. Fachdienste landauf und landab werden aus Erfahrung bestätigen, dass dieser Personenkreis selbst nach vergleichbar intensiver Qualifizierung (durch UB) nach wie vor in der Regel in seiner Leistungsfähigkeit gegenüber anderen MitarbeiterInnen in den Betrieben einen deutlichen Abstand hat und die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis von Zuschüssen abhängig ist. Sollte die Agentur diese Haltung aufrecht erhalten, ist die Maßnahme UB sehr sicher zum Scheitern verurteilt. Die BAG UB bemüht sich daher bereits auf überregionaler Ebene, in Gesprächen mit der Agentur ein Umdenken zu erwirken."


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Letzte Aktualisierung der Webseite am 06.09.2010
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