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Teilhabe 2020

Jörg Bungart - Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft "Unterstützte Beschäftigung"

Weg von den klassischen Institutionen

Der wichtigste Trend ist für mich, dass die Selbstvertretungsmöglichkeit von Menschen mit Behinderungen wachsen wird, wie es bereits in den Werkstatträten und bei "People First" sichtbar ist.

Ein zweiter Trend ist die Fortentwicklung ambulanter Angebote bzw. individueller Unterstützungsformen. Es geht weg von den klassischen Institutionen und zwar in allen Bereichen, wo dies möglich ist, sogar in Bereichen, die wir uns heute vielleicht gar nicht vorstellen können. Der Gedanke, Möglichkeiten zu schaffen, wo Menschen mit und ohne Behinderung zusammenleben und zusammenarbeiten können, wird noch stärker um sich greifen. Sondereinrichtungen werden in Zukunft eine wesentlich geringere Rolle spielen als heute. Das wird auch Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung einbeziehen. Wir werden neue Formen erproben und das nicht nur in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, sondern in einer Fülle von intelligenten Unterstützungssystemen und Subventionssystemen.

Der Übergang von Kindheit/Jugend ins Arbeitsleben wird besser gestaltet. Es sind Erprobungsfelder erforderlich, um die Entscheidung für den eigenen Platz im Berufsleben vorzubereiten. Die Angebote werden in der Regel lokal und gemeindeorientiert sein. Vor Ort werden Unterstützungssysteme geschaffen, in denen professionelle und ehrenamtliche Unterstützung zusammenfließen.

Eine wichtige Rolle wird in diesem Zusammenhang das Persönliche Budget spielen, das die Selbstbestimmung stärkt und die Entscheidung in die Hände der Betroffenen legt. Hier gibt es noch Nachbesserungsbedarf und es müssen noch mehr Anreize geschaffen werden, um die Attraktivität des Instrumentes zu erhöhen. Langfristig wird es aber ein wichtiger Hebel für Veränderungen sein.

Arbeitsplätze für den Personenkreis der Menschen mit Lernschwierigkeiten werden vor allem im Dienstleistungsbereich liegen. Hier kommt es auf eine effektive und individuell ansetzende Qualifizierung und Bildung an.

Bei den Werkstattleistungen wird es zumindest im Bereich der Vermittlung und des Übergangs einen Wettbewerb mit anderen Anbietern geben, der dazu führt, dass die Wahlmöglichkeiten sich weiterentwickeln. Aufgabe des Gesetzgebers ist es, die Qualität zu sichern. Das ganze System wird stärker auf Dienstleistungen für Menschen mit unterschiedlichem Unterstützungsbedarf abgestimmt sein. Wer diese Leistungen erbringt, ist dann nicht mehr so wichtig, es können unterschiedliche Anbieter am Markt sein. Dazu bedarf es jedoch vorab rechtlicher Veränderungen.

(Download als PDF)

            
Letzte Aktualisierung der Webseite am 03.02.2012
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