Von der Einrichtung zur Person

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Übersicht

  1. Von der einrichtungsorientierten zur personenzentrierten Leistung
  2. Eine Schule beweist: Integration ist gut für alle
  3. Arbeit im Sozialraum – Tagung von 53° NORD und UN-Konventionell e.V
  4. Durch Auslandserfahrung mobil für den Arbeitsmarkt
  5. Zu guter Letzt: Georg Paulmichl

 

 

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Logo Von der einrichtungsorientierten zur personenzentrierten Leistung

jahrelang haben wir in Deutschland über die Verwirklichung eines integrativen Arbeitsmarktes diskutiert.

Im Zuge der Novellierung der Eingliederungshilfe scheint ein Weg gefunden zu sein, der Alternativen zur WfbM ermöglicht und behinderten Menschen in der beruflichen Teilhabe ein Wunsch- und Wahlrecht einräumt.

Wenn die Arbeits- und Sozialministerkonferenz den vorliegenden Empfehlungen folgt, dann wird es demnächst zwei neue Leistungen geben:

Die "Förderung der Beschäftigung in Angebotsformen außerhalb der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei anderen Leistungserbringern" sowie die "Förderung der Beschäftigung auf der Basis eines Arbeitsvertrages mit Lohnkostenzuschuss / Minderleistungsausgleich".

Hoffen wir, dass diese Regelungen die Werkstätten darin bestärken, sich ihrerseits noch stärker gegenüber dem Sozialraum und dem Arbeitsmarkt zu öffnen.

Ein Signal hierfür kommt aus Hamburg. Die Elbe-Gruppe, der Zusammenschluss der drei städtischen Werkstätten, will dort bis zum Jahre 2013 nicht weniger als 650 integrierte Arbeitsplätze realisieren. Das entspräche einem Anteil an Werkstattplätzen von 35%.

 

 

Von der einrichtungsorientierten zur personenzentrierten Leistung

Eine von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe hat über drei Jahre Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe erarbeitet, die der ASMK zur Beschlussfassung vorliegen. Bezüglich der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben gibt die Arbeitsgruppe folgende Empfehlungen ab (Text gekürzt):

"Das Leistungsspektrum zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen der Eingliederungshilfe wird von einer einrichtungsorientierten zu einer personenzentrierten Leistung ausgerichtet. Der Rechtsanspruch richtet sich künftig auf die Leistung.

  • Es werden in Ergänzung zur WfbM alternative Angebotsformen eröffnet.
  • Anstelle der heute im SGB IX beschriebenen Leistungen werden Leistungsmodule definiert, die der Mensch mit Behinderungen unabhängig vom Ort und Träger der Leistungserbringung – auch in Form eines Persönlichen Budgets – in Anspruch nehmen kann.
  • Die Leistung kann durch anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sowie andere Leistungserbringer, die keine WfbM sind, erbracht werden. Der Rechtscharakter der WfbM bleibt unverändert. Die an andere Leistungserbringer zu stellenden fachlichen Anforderungen sollen durch Bundes- oder Landesrahmenvorschriften vorgegeben werden - als Grundlage für Vereinbarungsregelungen auf der örtlichen Ebene.
  • Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen müssen (weiterhin) alle Module vorhalten (fachliche Anforderung wie bisher). Andere Leistungserbringer können einzelne Module anbieten. Für diese Module (z.B. Modul „Beschäftigung“) sollen im Grundsatz auch die hierfür in WfbM maßgeblichen Anforderungen gelten.
  • Die nach geltendem Recht auf Leistungen in anerkannten WfbM für behinderte Menschen beschränkten sozialversicherungsrechtlichen Regelungen und der arbeitsrechtliche Status (auch in Bezug auf Zahlung von Arbeitsentgelten mit Grund- und Steigerungsbetrag) sollen künftig umfassend auch bei anderen Leistungserbringern für den Menschen mit Behinderungen zur Anwendung kommen."

 

Den vollständigen Text der Empfehlung finden Sie hier (PDF Dokument, ca. 220 KB)

 

Eine Schule beweist: Inklusion ist gut für alle

Foto Inklusion ist gut für alle

Unter den Themen der neuen Ausgabe von KLARER KURS passt ein Bericht auf den ersten Blick nicht zu einem Magazin für berufliche Teilhabe. Er stellt die Sophie-Scholl-Schule vor, eine renommierte und erfolgreiche Privatschule mit integrativem Ansatz, getragen von der Lebenshilfe Gießen.

Anfangs wäre deren Konzept beinahe gescheitert, weil es den Verantwortlichen nicht gelang, Eltern nichtbehinderter Kinder für die Idee der Integration zu begeistern. Wie das Beispiel der Hamburger Schulreform zeigt, befürchten viele Eltern, dass Kinder mit einem niedrigeren Leistungsstand das Gesamtniveau einer Klasse nach unten ziehen könnte.

Die Sophie-Scholl-Schule trat den Beweis für das Gegenteil an: Gerade die unterschiedliche Leistungsstände in einer Klasse förderten den Lernerfolg. Als die ersten Schüler nach der Primarstufe in weiterführende Schulen wechselten, gehörten sie dort fast ausschließlich zu den Leistungsträgern.

Sie hatten gelernt zu lernen, hatten sich vor allem Methodenwissen angeeignet. Das sprach sich herum und heute ist die Sophie-Scholl-Schule in Gießen die Schule mit der höchsten Anmeldezahl.

Die behinderten Kinder, pro Klasse sind es 20 Prozent, haben von der Integration ebenfalls profitiert. Sie haben Selbstvertrauen entwickelt, können sich behaupten und kommen mit unterschiedlichen Anforderungen allein zurecht. Auf ein künftiges integriertes Arbeitsleben sind sie hervorragend vorbereitet.

Die Sophie-Scholl-Schule ist ein Ort, der die Grundidee der UN-Konvention bestätigt: Wenn Inklusion gelebt wird, dann ist das gut für alle. So gesehen passt der Bericht sehr gut in das neue Heft. KLARER KURS, Ausgabe 4/2010, erscheint am 20.11.2010.

 

Abonnieren können Sie KLARER KURS über unsere Abo-Seite oder mit diesem Faxformular. Übrigens: Bei einem Testabo über 3 Ausgaben zahlen Sie nur für 2.

 

Arbeit im Sozialraum – eine Tagung von 53° NORD und UN-Konventionell e.V.

Foto Fachtagung: Arbeit im Sozialraum

16. November 2010
Fachtagung: Arbeit im Sozialraum
Praxisfragen zum Aufbau gemeindenaher Arbeitsplätze

Ort: Anthroposophische Zentrum Kassel
Kosten: Mitglieder 140,- Euro zzgl. 7% MwSt., Nichtmitglieder 160,- € zzgl. 7% MwSt.

Diese Tagung konkretisiert die Idee der Öffnung von Werkstätten durch die Schaffung von betrieblich integrierten Arbeitsplätzen. Sie hat den Charakter eines Praxisworkshops, vermittelt Rüstzeug für die Vorbereitung und Ausgestaltung von betrieblich integrierter Arbeit und bietet Raum zur Diskussion und zum Erfahrungsaustausch für alle, die diesen Weg bereits beschreiten oder beschreiten möchten.

Veranstalter sind der Verein UN-Konventionell e.V. und 53° NORD. Eingebettet ist die Tagung in die erste bundesweite Mitgliederversammlung von UN-Konventionell (UN-Konventionell e.V. ist ein Zusammenschluss von Werkstätten, die sich der Umsetzung der UN-Konvention und dem Thema Sozialraumorientierung verpflichtet fühlen. Nähere Informationen zum Verein und seiner Zielsetzung finden Sie unter www.un-konventionell.info).

Die Themen:

  • Die Situation betrieblich integrierter Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland
  • Außerhalb der Werkstatt arbeiten - wie konkretisieren wir gemeinsam den Veränderungswunsch? Ressourcenorientierte Gesprächsführung
  • Methoden der Sozialraumorientierung
  • Unterstützte Kommunikation in inklusiven Arbeitssettings
  • Individuelle Teilhabeplanung und personenzentrierte Finanzierung
  • Die Arbeit der Integrationsbegleiter: Aufgaben, Kompetenzen, Qualifizierung
  • Die Einbindung einer Abteilung für betriebliche Qualifizierungs- und Arbeitsplätze in die Struktur einer Werkstatt für behinderte Menschen
  • Die Weiterentwicklung betrieblich integrierter Arbeitsplätze in der Werkstatt für behinderte Menschen. Was sind die nächsten Schritte?

 

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen. Informationen zum kompletten Herbstprogramm von 53° NORD finden Sie hier.

 

Durch Auslandserfahrungen mobil für den Arbeitsmarkt

Foto Logo BMAS

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ruft auf zur Beteiligung am ESF-Programm IdA "Integration durch Austausch".

Im Fokus stehen Menschen mit Behinderung, die arbeitsmarktbezogene Erfahrungen im EU-Ausland sammeln sollen. Hierdurch werden ihnen neue berufliche Perspektiven eröffnet.

Interessierte Projektverbünde können bis zum 18. November 2010 einen Antrag stellen.

Der Aufruf richtet sich an Projektverbünde auf lokaler bzw. regionaler Ebene. Die örtlichen Grundsicherungsstellen bzw. die Agenturen für Arbeit sind zwingend in einen Projektverbund einzubeziehen. Voraussetzung für die Förderung ist zudem mindestens ein transnationaler Partner aus einem anderen EU-Mitgliedstaat.

 

Weitere Informationen zu dem Programm unter folgendem Link: http://www.bmas.de/portal/47904/

Quelle: BAG-IF

 

Zu guter Letzt: Georg Paulmichl

Georg Paulmichl begeistert durch ungewöhnliche An- und Einsichten und durch unnachahmliche Wortschöpfungen. Haben Sie je das Wort Parfümbestrich gelesen?

Was dem Südtiroler Autor mit einer "geistigen Behinderung" zum Thema Hochzeit einfällt und wie er ganz persönlich dazu steht, teilt er uns im folgenden Text mit.

Hochzeit

Allein will der Mensch nicht das Leben kauern.
Der Mensch braucht jemanden, dem er die Plaudertasche umhängen kann.
Er braucht einen Lebenspartner zum Streitvergnügen.
Hoch zu Roß, mit Kutsch und Böllersalut besteigt die Ehebranche das Kirchenschiff.
Mit modernen Socken und Parfümbestrichen, schreitet jeder dem Schaugang zu.
Der Pfarrer erklärt feierlich den Geschlechtsunterschied.
Grantige Tanten wispern auf dem Chor die Hochzeitsvesper.
Endlich bekommt die Frau im Küchenkabinett eine Aufgabe zugewiesen.
Im Ehezimmer wird der Nachwuchs ans Licht befördert.
Die Storchgeschichte wird von der hohen Geistlichkeit streng bezweifelt.
Ich habe der Ehe tapfer entsagt.
Vom Frauenschwarm will ich nicht umzingelt werden.

 

Mit diesem Blick nach Prad im Vinschgau und anderswohin verabschieden wir uns für diesmal von Ihnen.

 

Ihr Team von
53° NORD Agentur und Verlag

Ein Geschäftsbereich der Elbe-Werkstätten GmbH

Behringstraße 16a
22765 Hamburg
Telefon: 040 – 414 37 59 88

Mail: info@53grad-nord.com
Internetpräsenz: www.53grad-nord.com