Übersicht
- Gastkommentar: Kein Mensch ist „nicht erwerbsfähig“ oder „werkstattbedürftig“
- 53° NORD-Veranstaltungen: Wie aus Werkstätten Kompetenzzentren werden und was das für Folgen hat
- Aus dem Angebot des 53° NORD Medienversands: Ideen- und Beschwerdemanagement in leichter Sprache
- 53° NORD Service: Nützliche Links
- EUCREA Literaturwettbewerb
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Begriffe können diskriminieren – nicht nur in unserer Alltagssprache, sondern auch in der Gesetzgebung. So wird die "Werkstattbedürftigkeit" eines Menschen an dessen "Erwerbsunfähigkeit" geknüpft. Wird da eine Leistung, die die gesellschaftliche Teilhabe und damit die Integration ermöglichen soll, über Beschreibungen definiert, die die Empfänger erst einmal zu Außenseitern stempeln?
Dr. Laurenz Aselmeier, Referent für die Teilhabe am Arbeitsleben beim Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V., bezieht im folgenden Beitrag zu diesem Thema eine bewusst provokante Position.
Es handelt sich um die Kurzfassung eines Gastkommentars, den er für die nächste Ausgabe von KLARER KURS verfasst hat.
Eine nachdenkliche Lektüre dieses Newsletters wünscht
Ihr 53° NORD-Team
Kein Mensch ist
"nicht erwerbsfähig" oder "werkstattbedürftig"
Wie Menschen mit Behinderung über sprachliche Zuschreibungen diskriminiert werden
Von Dr. Laurenz Aselmeier
Viele Menschen mit Behinderung haben in Deutschland den Status, nicht erwerbsfähig zu sein. Damit wird eine Zustandsbeschreibung von Menschen vorgenommen, denen Ansprüche auf Teilhabeleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe zugesprochen werden. Viele Menschen mit Behinderung benötigen also das Ticket des „Nicht-Erwerbsfähig-Seins“ und der "Werkstattbedürftigkeit", um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten zu können.
Was tun wir Menschen damit an, wenn wir sie mit der Zuschreibung belegen, nicht erwerbsfähig zu sein und einer Behandlung in einer Sondereinrichtung zu bedürfen? Nichts anderes steckt im Grunde verklausuliert in diesen Begrifflichkeiten. Deren Aussagegehalt stimmt allerdings mit der oft hohen Motivation und Leistungsbereitschaft von Menschen mit Behinderung nicht überein. Indem wir sie per se als erwerbsunfähig einstufen und damit die Anspruchsberechtigung auf bestimmte Leistungen verknüpfen, diskriminieren wir sie.
Nach wie vor findet das große Sortieren statt. Menschen mit sogenannten Behinderungen werden nur in politischen Sonntagsreden als gleichberechtigt und gleichwertig angesehen. Wenn es aber um tatsächliche Bedarfe und Ansprüche geht, werden sie zu gut verwaltbaren Gruppen zusammengeschnürt, die mit einem pauschalen Label versehen einer pauschalen Behandlung unterzogen werden. Dieses Label stellt die Eintrittskarte in den Leistungskatalog dar, bedeutet aber den Ausschluss aus der Welt der sogenannten "Normalen", da es meist mit einem Makel belegt ist. Und es hat selten etwas mit den so bezeichneten Menschen zu tun.
Die UN-Konvention spricht Menschen mit Behinderung das Recht zu, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderung zugänglichen Arbeitsmarkt frei gewählt werden kann. Im Grundgesetz finden wir in Artikel 3, Absatz 3 den Satz: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Schließlich verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auch im Zivilrecht Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund einer Behinderung.
Aber was nützt all das, wenn sich Menschen doch wieder auf persönliche Makel und Schwächen reduzieren lassen müssen, um an Unterstützungsleistungen zu gelangen. Wenn ein Status wie der, nicht erwerbsfähig oder werkstattbedürftig zu sein, erforderlich ist, um einen Nachteilsausgleich für Beeinträchtigungen zu erhalten, die entstehen, weil die Umwelt und Gesellschaft an sich wenig Raum für Menschen mit Behinderung bietet. Dies ist hochgradig diskriminierend. Ganz zu schweigen davon, wie es sich persönlich anfühlen muss, als nicht erwerbsfähig und werkstattbedürftig abgestempelt zu werden. Positive Attribute sehen anders aus. Und für das Selbstwertgefühl eines jeden Menschen ist es wichtig, mit positiven Eigenschaften in Verbindung gebracht zu werden.
Deshalb plädiere ich dafür, Begriffe wie "nicht erwerbsfähig" bzw. "erwerbsunfähig" oder "werkstattbedürftig" aus dem Sprachgebrauch zu streichen. Wenn es darum geht, passende Unterstützungsleistungen zu finden, darf das Kriterium nicht eine diskriminierende pauschale Zuschreibung sein, sondern es muss in einem individuellen Bedarf und Anspruch begründet liegen, der darauf abzielt, für einen Nachteilsausgleich zu sorgen. Als Messlatte können auch nicht die sogenannten normalen Bedingungen des Arbeitsmarktes herhalten, sondern Überlegungen, wie aufgrund einer individuellen Situation Wege in ein Arbeitsleben geebnet werden können.
Im Übrigen erscheint es angesichts der steigenden Zahl an Menschen, die aufgrund der sog. normalen Bedingungen des Arbeitsmarkts körperlich und vor allem psychisch erkranken, sowieso fraglich, ob es nicht höchste Zeit ist, diese auf einem Leistungswahn beruhenden Bedingungen zugunsten einer menschenfreundlichen Arbeitswelt zu korrigieren…
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53° NORD-VERANSTALTUNGEN

1. bis 3. Dezember 2010
Fachtagung: Aus Werkstätten werden Beschäftigungsträger
Die Ausweitung des Angebotes auf benachteiligte Gruppen des Arbeitsmarktes
Ort: Frankfurt/Main, Tagungshotel Hoffmanns Höfe
Kosten: € 345,- zzgl. 7 % MwSt.
Prof. Dr. Klaus Zink von der Universität Kaiserslautern rät den Werkstätten seit Jahren eindringlich, ihre Angebote neben dem Personenkreis von Menschen mit Behinderungen auf andere Randgruppen des Arbeitsmarktes auszuweiten, etwa auf Langzeitarbeitslose, ältere Menschen oder Migranten.
Ist dies die Zukunft der beruflichen Rehabilitation? Wird dieses Konzept sogar überlebenswichtig? Welche Ansätze sind bisher verwirklicht? Wie sind die Erfahrungen?
53° NORD und die LAG WfbM Hessen veranstalten zu diesem Zukunftsthema einen Fachkongress, der Beispiele für eine solche Entwicklung vorstellt und die damit verbundenen Fragestellungen diskutiert.
Zur Veranstaltung und zum kompletten Herbstprogramm von 53° NORD.
Aus dem Angebot des 53° NORD-Medienversands

Burghard Hofmann, Ulrich Niehoff
Ideen- und Beschwerdemanagement
Ein Instrument in leichter Sprache
ISBN 978-3-88617-531-4
Lebenshilfe Verlag, Marburg
Preis: € 22,-
Ideen sind als Vorschläge quasi per se positiv. In Beschwerden kommen häufig Meinungen und Impulse betroffener Menschen zum Ausdruck.
Was in "normalen" Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts gang und gäbe ist, muss die Behindertenhilfe noch lernen. Wie können Menschen mit (geistiger) Behinderung Ideen und Kritik äußern, wie geht das Personal damit um? Wie lässt sich dieser Lernprozess beider Seiten gestalten?
Dafür bietet das Instrument unterschiedlichste methodisch-didaktische Anregungen.
Die Mappe enthält zwei Broschüren mit 56 und 20 Seiten, teilweise farbig illustriert, einen Spielplan und Spielfiguren sowie eine DVD mit Film und Kopiervorlagen.
Hier geht es zur Bestellseite.
Zum kompletten Programm des 53° NORD-Medienversands kommen Sie hier.
53° NORD-Service

Nützliche Links zur beruflichen Teilhabe
Wir haben unsere vielfältigen Hinweise auf nützliche Websites aus der Rubrik 53° NORD Service noch einmal für Sie gebündelt und verfügbar gemacht.
Wenn Sie auf der Suche nach Literatur, Projekten, Dokumenten, Glossaren oder anderen Hilfen sind, schauen Sie nach auf der Website von 53° NORD unter www.53grad-nord.com/service_links.html.
Sie können unsere Sammlung mit einem Link auf Ihre Seite bzw. Ihr Angebot erweitern. Senden Sie uns dazu einfach Ihre Internetadresse mit einer kurzen Beschreibung (maximal 200 Zeichen) an info@53grad-nord.com.
EUCREA-Literaturwettbewerb

Zum dritten Mal veranstaltet EUCREA Verband Kunst und Behinderung e.V. mit Unterstützung von Aktion Mensch einen Literaturwettbewerb für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung. Aufgerufen sind alle, die Lust am Schreiben haben und ihre Beiträge veröffentlichen möchten.
Beim letzten Wettbewerb stand das Thema "Liebe und Freundschaft" im Vordergrund.
Beim diesjährigen geht es um den "Alltag" - mit all seiner Gleichförmigkeit und seinen Problemen, aber auch den schönen und aufregenden Momenten. Was macht den Alltag aus? Die Arbeit, die Freizeit, die Mitmenschen? Was lässt den Alltag gleichförmig werden, was unterbricht ihn? Liegt die Würze in der Sicherheit der gewohnten Abläufe oder in den kleinen Fluchten? Welche Träume gibt es, dem Alltag zu entfliehen?
Das Thema ist weit gefasst und der Phantasie keine Grenzen gesetzt.
Wieder sind verschiedene Formen zugelassen: Kurzgeschichten, Gedichte, Tagebuchaufzeichnungen, Bild-Text-Arbeiten (Comics und Bildergeschichten).
Eine Jury bewertet die eingegangenen Beiträge, und die Texte der Gewinner werden in einem Buch veröffentlicht.
Die Preisverleihung und Buchpräsentation findet im November 2010 im Rahmen des Internationalen Tanz- und Theaterfestivals "Simple Life" in Hamburg auf Kampnagel statt.
Bitte die Texte bis zum 15.September 2010 einsenden an die E-Mailadresse info@eucrea.de oder per Post, wenn möglich auf CD, an
EUCREA Verband Kunst und Behinderung e.V.
Donnerstr. 5
22763 Hamburg
Und hier einer der Gewinnerbeiträge aus dem letzten EUCREA-Literaturwettbewerb mit dem Titel „Die Liebe ist warm – ich spüre sie beim Herz“:
Hannelore Kunert
Freundschaft
Was ist Freundschaft?
Wenn man jemand gerne hat.
Was schreibt man noch?
Die sieht hübsch aus, geschminkt
und sie fährt Auto überall hin.
Da darf man mit.
Man unterhält sich über Berufe, Köchin oder Sekretärin.
Andere wollen einen aussaugen.
Man soll geben, geben, geben. Das hat man nicht gerne.
Mit den Männern ist es genauso.
Wenn man nicht viel hat –
ich gebe gerne, wenn ich habe.
Manche geben zurück.
Das sind die Freunde.
Wir wünschen Ihnen, dass Sie genügend Menschen um sich haben, die Ihnen etwas zurückgeben und die Sie unbeschadet durch Ihren Alltag bringen.
Ihr Team von
53° NORD Agentur und Verlag
Ein Geschäftsbereich der Elbe-Werkstätten GmbH
Behringstraße 16a
22765 Hamburg
Telefon: 040 – 414 37 59 88
Mail: info@53grad-nord.com
Internetpräsenz: www.53grad-nord.com