Teilhabe 2020
Wolfgang Grasnick - Geschäftsführer der Union Sozialer Einrichtungen (USE) GmbH Berlin
Überleben werden die großen Mischkonzerne
"Ein Trend in der beruflichen Teilhabe der Zukunft wird in der Reduzierung der Kostensätze liegen. Schon jetzt machen die Länder Sozialpolitik nach Kassenlage – Stichwort. Kommunalisierungsgesetz - und es gibt ein deutliches Süd-Nord Gefälle in den Kostensätzen. Die Sozialhilfeträger werden versuchen, wirtschaftlich bedingte Kosten in der Werkstatt auf den Nettoerlösbereich abzuwälzen.
Der zweite Trend bezieht sich auf Konzentrationen und Zusammenschlüsse. Auch wenn in Berlin z.Zt eine Diversifizierung der Angebote im Werkstattbereich zu beobachten ist, wird auf Dauer eher eine Konzentration um sich greifen. Künftig wird es große, wirtschaftlich starke Unternehmen geben, die als kostengünstige Anbieter am Markt auftreten und dies geht zu Lasten kleinerer Träger, die fusionieren oder kooperieren müssen. Eine freiwillige Zusammenarbeit oder der Zusammenschluss unter einem gemeinsamen Dach wird zunehmen, auch die Kooperation oder der Zusammenschluss mit der freien Wirtschaft.
Der Markt der Dienstleistungen und Produkte wird sich dahingehend bereinigen, dass die Werkstätten sich stärker auf bestimmte Angebote spezialisieren und nicht mehr in Konkurrenz zueinander stehen.
Große Anbieter werden nicht mehr nur Werkstätten betreiben, sondern auch andere Leistungen für Personengruppen mit Benachteiligungen in ihre Angebote aufnehmen. Werkstätten werden sich zum Teil auf Rehabilitationsangebote oder Zielgruppen spezialisieren, aber überleben werden eher die großen Mischkonzerne.
Spezielle Zusammenarbeit und Zusammenschlüsse wird es auch im Bereich Bildung und Qualifizierung geben. Im Bereich der beruflichen Bildung wird die Qualifizierung stärker in Richtung allgemeiner Arbeitsmarkt voranschreiten und sich an Ausbildungsmodulen der arbeitsmarktüblichen Ausbildung orientieren.
Das Persönliche Budget muss noch ausgereift werden, wird aber langfristig Fuß fassen und einen bestimmten Teil des Angebotes abdecken.
Im Zugang zum ersten Arbeitsmarkt werden neue Wege beschritten. Die Strukturen der Werkstätten werden sich über ausgelagerte Bereiche in Firmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und neue Finanzierungsmöglichkeiten so verändern, dass der Graubereich zwischen versicherungspflichtiger Beschäftigung und klassischer Werkstatt mehr und mehr ausgefüllt wird. Integrationsfachdienste werden in Trägerschaft der Werkstätten sein und es ist anzunehmen, dass im Jahre 2020 ein Drittel bis die Hälfte aller Werkstattplätze im allgemeinen Arbeitsmarkt liegen.
Die klassische Werkstattproduktion, also Verpackungs- und Montagetätigkeiten für Großkunden, werden deutlich zurückgehen und in Anbieterländer des Ostens oder fernen Ostens abwandern. Die Werkstatttätigkeit wird sich deshalb stark in den Dienstleistungsbereich verlagern, also z.B. in Gastronomie, Tourismus, Wäscherei, Hausservicetätigkeiten etc., bzw. in ständig nachgefragte Handwerkstätigkeiten wie Malerei, Tischlerei usw.
Im Bereich der Qualifizierung wird es verstärkte Angebote für das Personal geben müssen, die fachlich und pädagogisch auf dem neusten Stand bleiben müssen. Das gilt natürlich auch für Mitarbeiter des begleitenden Dienstes.
In der Gesetzgebung wird die bisherige Monopolstruktur von Werkstätten für ihren Versorgungsbereich aufgehoben werden, so dass Werkstattbetriebe zueinander in Wettbewerb treten können. Diese Konkurrenzsituation wird die Träger zu einer ständigen Flexibilisierung und Anpassung ihrer Angebote zwingen.
Ob in den nächsten Jahren das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht im Rahmen des europäischen Zusammenwachsens Bestand haben wird, erscheint mir als fraglich."


