Teilhabe 2020
Anton Senner – Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen (BAG/ IF):
Weniger Sonderwelten
Im Jahre 2020 wird sich die berufliche Rehabilitation nicht mehr so in Sonderwelten abspielen, so wie das heute der Fall ist. Auf Grund des verbesserten Zugangs zum ersten Arbeitsmarkt werden die Platzzahlen in den großen Einrichtungen, etwa in den Werkstätten, eher abnehmen. Dies gilt für die festen Plätze. Ambulante Formen nehmen dagegen zu. Es wird mehr arbeitsmarkt-integrierte Beschäftigungsverhältnisse geben, und zwar als Einzelplätze oder als Gruppenplätze in Betrieben und zwar nicht nur temporär, sondern fest verankert. Dieses Feld wird aber nicht mehr nur von den Einrichtungen und Fachdiensten bestellt, sondern es kommen neue Leistungsträger hinzu, auch aus dem privatwirtschaftlichen Bereich.
Den Weg dorthin ebnen Veränderungen in den gesetzlichen Grundlagen, die die Trägerschaft und die Zugänge offener gestalten. Das Persönliche Budget wird in diesem Zusammenhang nicht die große Rolle spielen – die ihm zur Zeit noch zugebilligt wird. Das Prinzip wird sein, dass leistungsgeminderte Menschen ihre Förderleistung nicht in der Sondereinrichtung, sondern auf Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten. Entsprechende Integrationsarbeitsplätze werden nicht nur über Fachdienste in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes akquiriert, sie stehen auch in einer deutlich gewachsenen Zahl von Integrationsfirmen zur Verfügung. Es wird sich also um dauerhafte Unterstützungsleistungen handeln, die eine Lohnsubvention beinhalten und zu denen eine Betreuungspauschale für ambulante Hilfen hinzukommt. Erste Beispiele hiefür liefert das Budget für Arbeit in Rheinland- Pfalz. Mehr Geld muss hierfür nicht aufgewendet werden, da heute bereits entsprechende Summen in die Einrichtungen und in weitergehende Transferleistungen fließen.
Dieser Prozess wird beschleunigt durch die Tatsache, dass alle Leistungen zunehmend kommunalisiert werden, so dass die Kommunen als zuständige Kostenträger für alle Leistungsarten auch andere Beschäftigungsmodelle erproben können.
Unterstützt wird diese Tendenz außerdem durch die demografische Entwicklung, die aufgrund der geburtenschwachen Jahrgänge im Erwerbsalter zu Arbeitskräftemangel führt. Behinderte Menschen haben hierdurch zunehmend bessere Vermittlungschancen im ersten Arbeitsmarkt.
Der Trend, dass einfache Arbeiten von der Industrie in Billiglohnländer outgesourct wurden, dreht sich z.Zt. allmählich zurück. In den Firmen ist eine Welle zu beobachten, dass solche Tätigkeiten wieder in eigene Abteilungen zurückholt, wo auch behinderte, benachteiligte Menschen tätig sein können. Dies könnten künftige Arbeitsfelder für Menschen mit Benachteiligungen im ersten Arbeitsmarkt sein.
Ein Schlüssel für die Nutzung der Chancen, die in dieser Entwicklung stecken, liegt in der Qualifizierung. Sie darf nicht nur als Anlernen im Betrieb angelegt sein (im "Jobcoaching"), sondern muss auch - zumindest für Menschen mit psychischer Behinderung - Ausbildungscharakter haben, um erfolgreich zu sein.
Für die Werkstätten bedeutet dies, dass sie als Institution erhalten bleiben, aber mit anderen Anbietern in Wettbewerb treten, darunter auch mit privaten und dass der Anteil der "virtuellen Arbeitsplätze" deutlich ansteigen wird.
Ein weiterer Trend besteht darin, dass die Segmentierung im Bereich der beruflichen Eingliederung der am Arbeitsmarkt Benachteiligten zurückgehen wird. Auch dies werden die Kommunen und Kreise weiterbefördern. Es wird also gemeinsame Angebote für breitere Personenkreise geben, wie es sich bereits in § 16 a SGB II zeigt. Zu den Benachteiligten gehören z.B. Langzeitarbeitslose oder Menschen mit Migrationshintergrund, die heute schon tendenziell in Integrationsfirmen beschäftigt werden können. Die Zukunftsfähigkeit der Träger wird u.a. davon abhängen, ob es ihm gelingt, diese Prozesse mitzuvollziehen. Träger müssen künftig breiter aufgestellt sein, um Wechsel und Änderungen in der Förderpolitik auffangen zu können. Für Werkstättenträger heißt das, dass sie nicht alleine mehr Werkstätten betrieben, sondern als Träger in vielen Bereichen der Arbeitsmarkpolitik und auch der beruflichen Bildung agieren sollten.
In der Frage nach den im Jahr 2020 noch vorhandenen Arbeits- und Beschäftigungsfelder zeichnet sich folgender Trend ab: Dienstleitungen, insbesondere personenbezogener Art, etwa für alte, kranke und behinderte Menschen im Haushalt, nehmen zu. Aber noch wie vor kommt auch den Produktionen eine Bedeutung zu.


