vor 15 Jahren ist das Allgemeine Gleichstellungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten und die Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit seinem geltenden AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist heute wie damals der Schutz vor Benachteiligungen aufgrund des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung und der sexuellen Identität. Es soll vor allem im Berufsleben und bei Geschäften des täglichen Lebens schützen.
Dass auch heute noch deutlich Luft nach oben herrscht, zeigt der Bericht der Antidiskriminierungsstelle 2020. Eine besondere Rolle spielten im vergangenen Jahr - nicht überraschend - Diskriminierungserfahrungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Vor allem benachteiligte Menschen haben die Auswirkungen der Pandemie sowie ein fehlendes Einbeziehen ihrer Belange besonders zu spüren bekommen.
Auch wir von 53° NORD haben uns mit dieser Thematik auseinandergesetzt, wie zum Beispiel in dem Interview über Mitbestimmung und Fürsorge mit dem WR Deutschland und Andrea Stratmann, Vorstand der BAG WfbM und Geschäftsführerin der GWW.
So hat sich im letzten Jahr die Anzahl der Beratungsanfragen um fast 80 Prozent erhöht. Insgesamt 6.383 Mal haben sich Menschen mit Benachteiligung an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt, weil sie Diskriminierung erlebt haben. Das geht aus dem Jahresbericht 2020 hervor, der es wert ist, sich ihn einmal genauer anzusehen.
"Gleiche Rechte, gleiche Chancen", den Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle können Sie hier komplett einsehen.
Wie immer wünschen wir Ihnen eine kurzweilige und erkenntnisreiche Lektüre.
Ihr Team von 53°NORD
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