|
Liebe Leserinnen und Leser!
Liebe Leserinnen, liebe Leser! Die wirtschaftliche Lage vieler Werkstätten für behinderte Menschen hat sich in den vergangenen Jahren spürbar verschärft. Werkstätten sollen personenzentrierte berufliche Teilhabe ermöglichen, Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern, individuelle Bildungswege gestalten und ihre Leistungen zunehmend wirkungsorientiert nachweisen. Gleichzeitig geraten ihre wirtschaftlichen Grundlagen immer stärker unter Druck. Die Leistungsvergütungen werden zwischen Werkstätten und den Trägern der Eingliederungshilfe vereinbart. Wie Personalbedarfe anerkannt und Kostensteigerungen berücksichtigt werden, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland erheblich. Hinzu kommen zeitaufwändige Verhandlungen und häufig verzögerte Vergütungsanpassungen. Besonders belastend wirken die stark gestiegenen Personalkosten. Tarifsteigerungen, Fachkräftemangel und höhere Ausgaben für Energie, Gebäude, IT oder Dokumentation treffen auf Vergütungssysteme, die diese Entwicklungen oft nur unvollständig abbilden. Gleichzeitig gehen in vielen traditionellen Produktionsbereichen die Erlöse zurück. Wie ernst die Situation ist, zeigt der Curacon-Trendreport 2025. Nur noch 58 Prozent der untersuchten Werkstattunternehmen erzielten 2023 ein positives Jahresergebnis, 27 Prozent schlossen negativ ab. Die Personalaufwandsquote erreichte mit 68,8 Prozent einen Höchststand. Viele Einrichtungen verfügen damit kaum noch über finanzielle Spielräume für Investitionen oder Innovationen. Die öffentlichen Ausgaben für Werkstattleistungen steigen zwar weiter, dennoch bedeutet dies nicht automatisch eine auskömmliche Finanzierung der einzelnen Werkstatt. Tarifabschlüsse, regionale Kostenentwicklungen und zusätzliche gesetzliche Anforderungen führen vielerorts zu Finanzierungslücken. Deshalb gewinnt ein professionelles Finanzierungs- und Leistungscontrolling zunehmend an Bedeutung. Werkstätten müssen frühzeitig erkennen, wann Vergütungen nicht mehr kostendeckend sind, Kostenverhandlungen vorbereiten und ihre Leistungen nachvollziehbar dokumentieren. Gefragt ist ein Controlling, das wirtschaftliche Kennzahlen mit Unterstützungsbedarfen, Leistungsqualität und Wirkung verbindet. Genau hier setzt das Seminar „Eine sichere Finanzierung für die Zukunft – Finanzierungs- und Leistungscontrolling in Werkstätten für behinderte Menschen“ an. Am 7. und 8. September 2026 zeigt Andreas Herbert in Kassel, wie Werkstätten ihre Refinanzierung sichern, Kostenverhandlungen fundiert vorbereiten und ein wirksames Leistungscontrolling aufbauen können. Wer die wirtschaftliche Zukunft seiner Werkstatt aktiv gestalten möchte, findet hier praxisnahes Handwerkszeug und wertvolle Orientierung. Wir laden Sie herzlich zur Teilnahme ein. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team von 53° NORD
|
|
ICF-orientierte Bedarfsermittlung
Die ICF-orientierte Bedarfsermittlung beschreibt Unterstützungsbedarfe nicht allein anhand einer Diagnose oder Beeinträchtigung. Sie betrachtet vielmehr, wie ein Mensch in seinem Alltag und Arbeitsleben tatsächlich handeln und teilhaben kann. Grundlage ist die „Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“, kurz ICF.
Einbezogen werden körperliche und psychische Funktionen, vorhandene Fähigkeiten, die Anforderungen des Lebens- und Arbeitsumfeldes sowie fördernde oder hindernde Rahmenbedingungen. In der beruflichen Teilhabe wird beispielsweise gefragt: Welche Tätigkeiten kann die Person ausführen? Wobei benötigt sie Unterstützung? Welche technischen, organisatorischen oder personellen Hilfen könnten ihre Selbstständigkeit verbessern?
Die ICF ist dabei kein fertiges Test- oder Bewertungsverfahren. Sie bietet vielmehr eine gemeinsame Systematik, um Unterstützungsbedarfe personenzentriert, nachvollziehbar und teilhabeorientiert zu beschreiben. Ihr Ziel ist eine personenzentrierte Unterstützung, die sich an den individuellen Zielen und Möglichkeiten des Menschen orientiert.
|