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Außenarbeitsgruppen gründen, aber wie?

Die Themen dieses Newsletters

Veranstaltung

Aufbau und Betrieb von WfbM-Außenarbeitsgruppen

Tagung der Wäschereifachkräfte

So wird aus Gegenwind Rückenwind!

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Liebe Leserinnen und Leser!

Ausgelagerte oder betriebsintegrierte Arbeitsgruppen haben sich in vielen Werkstätten längst etabliert. Die Berliner Werkstätten BWB betreiben zum Beispiel aktuell 20 BiGs an insgesamt 16 Standorten mit 167 Mitarbeitende, Elbe-Werkstätten in Hamburg wiederum kooperieren mit rund 40 Unternehmen und über 800 Beschäftigte arbeiten dort in den Räumen ihrer Auftraggeber, von Lufthansa-Technik bis zum Museum der Arbeit.

Für beiden gelten die gleichen Vorteile dieser Organsiation von Arbeit: Wegfall von Transport und Logistik, direkte Einbindung in betriebliche Abläufe, soziale Integration in die Firmenbelegschaft und bessere wirtschaftliche Ergebnisse. Für die Beschäftigten bedeutet die Arbeit im Betrieb mehr Normalität, höheren Status und manchmal auch den Weg in reguläre Anstellung.

Dennoch zögern viele Werkstätten und fragen sich: Finden wir geeignete Betriebe, wir sind ja nicht in Hamburg oder Berlin? Wie stellen wir Vertretung sicher? Wie motivieren wir Beschäftigte und Fachkräfte für den Wechsel?

Die Anforderungen sind tatsächlich komplex: Die Bedingungen vor Ort müssen passen, Entwicklungsplanung und Zugänge zu Fortbildungen ermöglicht werden. Betriebliche Erwartungen wollen mit dem Förderauftrag in Einklang gebracht, rechtliche und finanzielle Fragen geklärt werden: Status der Beschäftigten, Vertragsgestaltung, Haftung, Abrechnungsmodus.

Erfolgreiche Werkstätten knüpfen an bestehende Geschäftsbeziehungen an und präsentieren sich gegenüber den Betrieben als Unterstützer und Problemlöser. Die Beteiligten bereiten den Start als gemeinsames Projekt vor und vereinbaren Erprobungsphasen. Die Einbindung von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung schafft Akzeptanz.

Die Personalauswahl basiert meist auf Freiwilligkeit. Eine werkstattübliche Gruppenzusammensetzung bezüglich der Fähigkeiten und Einschränkungen der Beschäftigten ist in Außenarbeitsgruppen möglich. Wichtig ist die Garantie einer Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz. Auch für das Vertretungsproblem gibt es bewährte Modelle: Doppelleitungen, Springer oder Einbindung von Firmenmitarbeitern.

Erfahrene Werkstätten sagen: Ja, ausgelagerte Arbeitsgruppen sind anspruchsvoll, aber sie sind machbar. Sie erweitern das Angebotsspektrum, machen die Werkstatt attraktiver, stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit und sind zudem auch finanziell durchaus attraktiv.

Für alle, die Außenarbeitsgruppen aufbauen oder weiterentwickeln möchten, bietet 53° NORD am 24. und 25. März 2026 in Kassel eine zweitägige Fachtagung. Verantwortliche aus unterschiedlichen Werkstätten berichten aus ihrer Praxis und beleuchten betriebswirtschaftliche, pädagogische und rechtliche Aspekte, von der Akquise über die Vertragsgestaltung bis zur Begleitung vor Ort.

Nutzen Sie diese seltene Gelegenheit und holen Sie sich Informationen aus erster Hand für einen wichtigen Schritt in Richtung Werkstattsicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von 53° NORD

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Aufbau und Betrieb von WfbM-Außenarbeitsgruppen

Wo sie sinnvoll sind, wie man sie organisieren kann und wie man sie rechtlich absichert

Fachtagung | GDW Mitte eG | Kassel | 24. - 25. März 2026 | 490,00 Euro

Infos & Anmeldung

Tagung der Wäschereifachkräfte

Eine Tagung der GDW Mitte eG

Tagung | Behindertenhilfe Bergstraße gGmbH | 24. - 25. Februar 2026 | 446,00 Euro

Infos & Anmeldung

So wird aus Gegenwind Rückenwind!

Widerstände erkennen, verstehen und konstruktiv nutzen – für mehr Leichtigkeit und Wirksamkeit im WfbM-Alltag

Seminar | GDW Mitte eG | Kassel | 02. - 03. März 2026 | 510,00 Euro

Infos & Anmeldung
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Dies ist die im aktuellen Kennzahlenvergleich der überörtlichen Sozialhilfeträger veröffentlichte Zahl der bewilligten Budgets für Arbeit. (Stichtag 31.12.2023). Es sind 507 Personen oder 17,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Hinzu kommen länderspezifische Leistungen, die mit dem Budget für Arbeit vergleichbar sind. Ihre Zahl beträgt 3.242.

Gemessen an den Erwartungen, die die Bundesregierung mit der bundesweiten Einführung des Budgets verband, ist diese Zahl weiterhin enttäuschend. Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) rechnete man schon beim Erlass des BTHG 2016 bis Ende 2018 mit eine Vermittlungsquote von ca. 1 % der WfbM-Beschäftigten. Das wären ca. 3000 Budget gewesen, etwa so viele, wie erst fünf Jahre später erreicht waren. In den Folgejahren sollte sich die jährliche Vermittlungsquote in der Erwartung des BMAS sogar noch steigern, bis auf jährliche 3 %.

Spiegel Online bezeichnetet das Budget für Arbeit schon im August 2019 als „riesigen Flop“. Viele dürften das heute noch so sehen. Trotz langsam steigender Vermittlungszahlen bleibt ein echter Erfolg des Instruments weiter aus.

Dabei ist die Logik des Budgets einfach und erfolgversprechend. Die Werkstattberechtigung bleibt erhalten und die Eingliederungshilfe mit ihren guten Finanzierungsmöglichkeiten bleibt zuständig. Statt in die Werkstattkosten fließt ein vergleichbarer Betrag in Lohnkostenzuschüsse und in die Kosten für die Begleitung. Die Person erhält einen Arbeitsvertrag und statt des Werkstattentgelts Tariflohn. Eine sehr attraktive Alternative, sollte man meinen. Wo also liegt der Haken?
 

Die Antwort lautet: Der Gesetzgeber hat nur halbe Arbeit geleistet. Das Budget setzt erst dort an, wo ein Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht. Arbeitsplätze für Werkstattbeschäftigte fallen aber nicht von Himmel. Die Interessenten müssen frühzeitig unterstützt und vorbereitet, Erprobungspraktika durchgeführt, Unternehmer überzeugt, Arbeitsplätze zugeschnitten und die Beschäftigten für einige Zeit intensiv begleitet und angeleitet werden. Für diese Aufgabe ist aber keine Finanzierung vorgesehen, niemand ist mit dem Vorlauf zum Budget für Arbeit betraut worden. Nicht die Werkstätten, nicht die IFDs und auch nicht spezialisierte Dienste wie beispielsweise ACCESS in Nürnberg. Solange diese Lücke nicht geschlossen ist und die Vorbereitung auf das Budget ins Gesetz aufgenommen wird, wird diese hervorragende Chance auf mehr Inklusion in den Arbeitsmarkt weiterhin ein Schattendasein führen.

 

53° NORD wird gefördert durch:

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