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Jobcoaching: Mehr als Begleitung – Die Qualifizierung entscheidet über den Erfolg betrieblicher Teilhabe

Die Themen dieses Newsletters

Veranstaltung

Basisqualifizierung für JobCoachs (WfbM) 2027

Grundlagenkurs Werkstättenrecht

Doppeldiagnosen in der Eingliederungshilfe

Vom Qualifizierungsplan zum Kompetenznachweis

Weitere Themen

Rüstungsaufträge in Werkstätten – wie stehen Sie dazu?

Supported Employment und IPS


Liebe Leserinnen und Leser!

Der Übergang aus der Werkstatt für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt selten durch Zufall. Hinter erfolgreichen Vermittlungen stehen qualifizierte Jobcoachs. Sie beraten Menschen mit Behinderung, gewinnen Arbeitgeber, koordinieren Unterstützungsleistungen, begleiten die Einarbeitung und helfen, auftretende Schwierigkeiten gemeinsam mit allen Beteiligten zu lösen. Das Berufsbild hat sich in den vergangenen Jahren deutlich weiterentwickelt, und mit ihm die Anforderungen an die Qualifizierung.

Entscheidend ist dabei nicht nur das Engagement der Jobcoachs, sondern ihre fachliche Qualifikation. Wer betriebliche Teilhabe erfolgreich gestalten will, muss den gesamten Integrationsprozess professionell steuern und die Interessen von Beschäftigten, Betrieben und Leistungsträgern zusammenführen. Dafür sind Kenntnisse des Sozialrechts, diagnostische und kommunikative Kompetenzen, Methoden des Jobcoachings am Arbeitsplatz sowie Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Unternehmen und regionalen Netzwerken erforderlich.

Mit der wachsenden Bedeutung betrieblicher Teilhabe steigt deshalb auch der Bedarf an einer systematischen Weiterbildung. Viele Fachkräfte bringen wertvolle Erfahrungen aus der Arbeits- und Berufsförderung oder sozialen Berufen mit. Die besondere Rolle als Bindeglied zwischen Werkstatt, Betrieb und Beschäftigten erfordert jedoch zusätzliche Kompetenzen, die in klassischen Ausbildungen häufig nur am Rande vermittelt werden. Spezialisierte Qualifizierungen schließen diese Lücke und stärken die Professionalität der Fachkräfte.

53° NORD bietet seit 2016 eine bundesweit etablierte Basisqualifizierung für JobCoachs (WfbM) an. Die berufsbegleitende Weiterbildung verbindet fachliche Grundlagen mit intensiver Praxisreflexion und bereitet die Teilnehmenden gezielt auf ihre anspruchsvolle Aufgabe vor. Auch im kommenden Jahr startet ein neuer Durchgang. Wenn Sie Ihre Kompetenzen erweitern oder neue Mitarbeitende für diese Aufgabe qualifizieren möchten, lohnt sich eine frühzeitige Anmeldung.Sichern Sie sich schon jetzt Ihren Platz.

Außerdem ist Ihre Meinung gefragt: "Rüstungsaufträge in Werkstätten – wie stehen Sie dazu?" Sagen Sie es uns, wir verwenden Ihre Angaben anonymisiert und ausschließlich redaktionell. Das Ergebnis veröffentlichen wir im nächsten Newsletter nach unserer Sommerpause...

Bis dahin wünschen wir Ihnen einen erholsamen Sommer..

Ihr Team von 53° NORD

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Basisqualifizierung für JobCoachs

Modul I: Der JobCoach als Wegbereiter in den Betrieb und im Betrieb
Modul II: Der JobCoach als Begleiter des Beschäftigten
Modul III: Das Selbstverständnis des JobCoachs

Seminar | GDW Mitte eG | Kassel | Juni bis November 2027

Infos & Anmeldung

Grundlagenkurs Werkstättenrecht

Sicher und souverän im rechtlichen Rahmen der WfbM handeln

Seminar | GDW Mitte eG | Kassel | 23. - 24. September 2026 | 590,00 Euro

Infos & Anmeldung

Doppeldiagnosen in der Eingliederungshilfe

Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und psychischer Erkrankung verstehen und begleiten

Seminar | online | 06. - 07. Oktober 2026 | 430,00 Euro

Infos & Anmeldung

Vom Qualifizierungsplan zum Kompetenznachweis

Praxiserfahrungen mit Qualifizierungsbausteinen und dem „Externen Weg“

Seminar | online | 26. Oktober 2026 | 149,00 Euro

Infos & Anmeldung

Das ist nur ein kleiner Ausschnitt unseres Programms...

Die komplette Übersicht unserer Veranstaltungen finden Sie auf unserer Website.


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Rüstungsaufträge in Werkstätten – wie stehen Sie dazu?

Kaum ein Thema wird derzeit in WfbM so kontrovers diskutiert wie die Frage nach Aufträgen aus der Rüstungsindustrie. Seit der sicherheitspolitischen „Zeitenwende“ stehen viele Einrichtungen vor einer Abwägung zwischen wirtschaftlicher Verantwortung, gesellschaftlichem Auftrag und ethischen Grundsätzen.

Wie ist Ihre Meinung?

Sollten WfbM und aLAs Aufträge aus dem militärischen oder rüstungsindustriellen Bereich annehmen?

Nehmen Sie hier an unserer Umfrage teil. 


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Supported Employment und IPS

Supported Employment (Unterstützte Beschäftigung) entstand in den 1980er Jahren in den USA und folgt dem Grundsatz: „Erst platzieren, dann qualifizieren.“ Menschen mit Behinderung oder besonderem Unterstützungsbedarf nehmen möglichst früh eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf und werden dort durch Jobcoaches individuell begleitet. Damit steht der Ansatz im Gegensatz zum traditionellen Ausbildungsprinzip, das auch in der Werkstatt Anwendung findet und das zunächst auf Qualifizierung und dann auf Vermittlung setzt.

Eine Weiterentwicklung dieses Ansatzes ist IPS (Individual Placement and Support) das speziell für Menschen mit psychischen Erkrankungen entwickelt wurde. IPS verbindet die Arbeitsvermittlung eng mit medizinischen, therapeutischen und psychosozialen Unterstützungsangeboten. Arbeit wird dabei nicht als Ziel einer erfolgreichen Behandlung verstanden, sondern als wichtiger Bestandteil von Genesung und Teilhabe.

Beide Konzepte haben die berufliche Rehabilitation maßgeblich beeinflusst und den Zugang von Menschen mit Behinderung zum allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert. Insbesondere IPS gilt als wissenschaftlich gut belegt und erzielt bei Menschen mit psychischen Erkrankungen häufig deutlich bessere Vermittlungsergebnisse als herkömmliche Rehabilitationsansätze.

 

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