Doppeldiagnosen in der Eingliederungshilfe
Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und psychischer Erkrankung verstehen und begleiten

Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sind in vielerlei Hinsicht verletzlicher als andere Menschen. Mehr als die Hälfte von ihnen erlebt im Laufe ihres Lebens zusätzlich eine psychische Erkrankung. Dies schränkt ihre Teilhabemöglichkeiten am Arbeits- und Gemeinschaftsleben ein.
In dieser praxisorientierten Fortbildung werden verschiedene Doppeldiagnosen in leicht verständlicher Weise dargestellt. Neben der Kombination verbreiteter Phänomene (z.B. kognitive Beeinträchtigung und Zwangsstörung, Trisomie 21 und Depression u.a.) wird auch auf Psychosyndrome eingegangen, die untrennbar mit verschiedenen Formen der kognitiven Beeinträchtigung verbunden sind (z.B. fragiles X-Syndrom oder Prader-Willi-Syndrom u.a.) und Verhaltensauffälligkeiten zur Folge haben.
Zielsetzungen:
- Die Teilnehmenden verstehen, was hinter der hohen Anfälligkeit für psychische Erkrankungen von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen steckt.
- Sie können die Dynamik einschätzen, die sich aus dem gleichzeitigen Auftreten der Störungen ergibt.
- Sie sind in der Lage, geeignete und weniger geeignete Vorgehensweisen in der Begleitung von betroffenen Menschen sicher zu unterscheiden.
- Sie entwickeln anhand eines Leitfadens Handlungsstrategien im Umgang mit Personen, die auffälliges Verhalten zeigen.
Methoden
Medienunterstützte Kurzvorträge, Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch, systemische Fallberatungen
Programm
Tag 1 09:00 - 16:00 Uhr
Tag 2 09:00 - 16:00 Uhr
Referenten
- Herr Claus Dünwald, Diplom-Psychologe | Darmstadt
Veranstaltungsort
Preis
430,00 Euro
Die reine Fortbildungsleistung ist gemäß §4 Nr. 22a) UStG umsatzsteuerbefreit.
Veranstaltungsbuchung
Veranstaltungsinformationen
Titel: Doppeldiagnosen in der Eingliederungshilfe
Plätze: 16
Datum:
06.10.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
07.10.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
Anmeldeschluss: 01. Oktober 2026
Preis: 430,00 Euro brutto
Zusammensetzung des Preises:
- Fortbildung
430,00 Euro netto
Die reine Fortbildungsleistung ist gemäß §4 Nr. 22a) UStG umsatzsteuerbefreit.
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