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Liebe Leserinnen und Leser!
25 Jahre nach Einführung der WMVO gehören Werkstatträte und inzwischen auch Frauenbeauftragte selbstverständlich zum Bild jeder WfbM. Die entscheidende Frage lautet nicht mehr, ob diese Gremien vorhanden sind, sondern wie sie ihre Aufgaben tatsächlich wahrnehmen.
Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen ein unterschiedliches Bild. In manchen Werkstätten sind Werkstatträte und Frauenbeauftragte anerkannte Partner der Leitung, bringen Ideen ein und gestalten Veränderungsprozesse aktiv mit. Andernorts bleiben ihre Möglichkeiten weitgehend ungenutzt und die Mitsprache beschränkt sich auf die Gestaltung des Essensplans. Häufig fehlt es an einer klaren Beteiligungskultur, an ausreichender Qualifizierung oder an den zeitlichen und personellen Ressourcen für eine weitergehende Interessenvertretung. Nicht selten werden die Gremien erst informiert, wenn Entscheidungen bereits getroffen sind. Das erschwert echte Mitwirkung und führt dazu, dass die gesetzlichen Beteiligungsrechte ihr Potenzial nicht entfalten können. Dabei wäre gerade das Gegenteil wünschenswert. Werkstatträte und Frauenbeauftragte kennen den Alltag der Beschäftigten wie kaum jemand sonst. Sie erkennen Probleme frühzeitig, bringen wertvolle Erfahrungen ein und können wichtige Impulse für die Weiterentwicklung von Angeboten, Arbeitsbedingungen und Dienstleistungen geben. Eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe stärkt nicht nur die Selbstbestimmung der Beschäftigten, sondern verbessert auch die Qualität der Arbeit, fördert die Identifikation mit der Werkstatt und wirkt sich positiv auf das Image der Einrichtung aus. Die WMVO ist deshalb mehr als eine gesetzliche Vorgabe. Richtig verstanden, kann sie zu einem wirkungsvollen Instrument der Organisationsentwicklung werden. Werkstätten, die echte Beteiligung ermöglichen, schaffen eine offene Kommunikationskultur, treffen tragfähigere Entscheidungen und gewinnen engagierte Mitgestalterinnen und Mitgestalter für die Zukunft ihrer Einrichtung. Wie das gelingen kann, zeigt das zweitägige Präsenzseminar „Mitwirkung und Mitbestimmung in WfbM. Warum nicht gleich richtig?“. Unter dem Untertitel „Die Vorgaben der WMVO gewinnbringend zur Weiterentwicklung der eigenen Organisation nutzen“ zeigen die Referentinnen Katharina Bass und Julia George, wie Werkstatträte und Frauenbeauftragte ihre Rolle wirksam wahrnehmen können und wie Fach- und Führungskräfte eine konstruktive Zusammenarbeit fördern. Neben den rechtlichen Grundlagen stehen vor allem praxiserprobte Ansätze im Mittelpunkt, mit denen Mitwirkung und Mitbestimmung zu einem Motor für Qualität, Wirtschaftlichkeit und eine moderne Werkstattkultur werden können. Das Präsenzseminar findet am 10. und 11. November 2027 bei der GDW in Kassel statt. Es richtet sich insbesondere an Leitungskräfte und Soziale Dienste in WfbM, die die WMVO nicht nur rechtssicher umsetzen, sondern die Chancen einer starken Selbstvertretung gezielt für die Weiterentwicklung ihrer Organisation nutzen möchten. Wer Mitwirkung nicht nur als gesetzliche Verpflichtung, sondern als Chance für eine zukunftsfähige Werkstatt verstehen möchte, findet in diesem Seminar zahlreiche Anregungen, praxiserprobte Lösungsansätze und Gelegenheit zum fachlichen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen.
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