Mitwirkung und Mitbestimmung in WfbM: Warum nicht gleich richtig?
Die Vorgaben der WMVO gewinnbringend zur Weiterentwicklung der eigenen Organisation nutzen

Seit fast 25 Jahren gibt es die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO). Diese ermöglicht den Beschäftigten in WfbM Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Sie soll Beschäftigten die Möglichkeit geben, […] in den ihre Interessen berührenden Angelegenheiten der Werkstatt mitwirken“ zu können und stellt einen wichtigen Beitrag für die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung dar.
Gleichzeitig verpflichtet die WMVO die Fach- und Führungskräfte in den Werkstätten, sich mit den Rechten und Pflichten der Werkstatträte und Frauenbeauftragten auseinander zu setzen und stellt so gerade für die Leitungsebene einer WfbM einen wichtigen Handlungsrahmen dar: Die WMVO umzusetzen ist gesetzliche Pflicht und Werkstatträte sowie auch Frauenbeauftragte sind heute in jeder Werkstatt ein fest integriertes Gremium.
Aber warum diese gesetzliche Pflicht nicht als Kür nutzen? Denn bei dem gleichzeitig bestehenden Auftrag die eigene Organisation im Sinne des BTHG und der UN-BRK weiterzuentwickeln und für die Zukunft fit zu machen, kann eine gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe der Fach- und Führungskräfte mit den SelbstvertreterInnen mit Behinderung ein echter Mehrwert in den Weiterentwicklung sein.
In diesem Seminar setzen sich die Teilnehmenden intensiv mit der Mitwirkung und Mitbestimmung nach der WMVO auseinander, lernen die einzelnen Inhalte kennen und setzen sich damit auseinander, welche Auswirkungen Mitbestimmung und Mitwirkung nicht nur auf die Kultur sondern gleichzeitig auch auf Wirtschaftlichkeit, den Service für die Beschäftigte und das Image der Werkstätten haben kann.
Ziel des Seminars ist es, Mitwirkung und Mitbestimmung besser zu verstehen und konstruktive Ideen und Lösungen zu entwickeln, die Rechte und Pflichten aus der WMVO gewinnbringend für sich, die Beschäftigten und die Werkstatt im Alltag einzubringen und so eine Weiterentwicklung auf Augenhöhe anzustoßen. Denn, wenn schon WMVO, warum dann nicht gleich richtig?
Programm
Tag 1 10:00 - 16:30 Uhr
Tag 2 09:00 - 15:00 Uhr
Referenten
- Frau Katharina Bast, Ass. Jur. | George & Bast Seminare und Beratung GbR | Offenbach
- Frau Julia George, George & Bast Seminare und Beratung GbR
Veranstaltungsort
Unterkunft
- Hotel Credé
- Knorrstraße 13, 34134 Kassel , 0561 50 33 26 58 , info(ät)hotel-crede.de Einzelzimmer ab 69 EUR, Doppelzimmer ab 89 EUR , Anreise
- Hotel PreMotel
- Raiffeisenstraße 2-8, 34121 Kassel , 0561 50644-0 , info(ät)premotel.de Standardzimmer ab 98 EUR , Anreise
- Grand La Strada Kassel
- Raiffeisenstraße 10, 34121 Kassel , 0561 20 90 0 , info(ät)lastrada.de Einzelzimmer ab 118 EUR , Anreise
- Hotel Gude
- Frankfurter Straße 299, 34134 Kassel , 0561 48 05-0 , info(ät)hotel-gude.de Zimmer ab 99 EUR , Anreise
- Hotel Zwehrener Hof
- Frankfurter Str. 232a, 34134 Kassel , 0561 42 254 , hotel(ät)zwehrenerhof.de Zimmer ab 65 EUR , Anreise
Preis
629,00 Euro
Die reine Fortbildungsleistung ist gemäß §4 Nr. 22a) UStG umsatzsteuerbefreit.
Veranstaltungsbuchung
Veranstaltungsinformationen
Titel: Mitwirkung und Mitbestimmung in WfbM: Warum nicht gleich richtig?
Plätze: 14
Datum:
10.02.2026, 10:00 - 16:30 Uhr
11.02.2026, 09:00 - 15:00 Uhr
Anmeldeschluss: 19. Oktober 2026
Preis: 629,00 Euro brutto
Zusammensetzung des Preises:
- Fortbildung
550,00 Euro netto - Verpflegungspauschale
66,38 Euro netto | 79,00 Euro brutto
Die reine Fortbildungsleistung ist gemäß §4 Nr. 22a) UStG umsatzsteuerbefreit.
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