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Liebe Leserinnen und Leser!
ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom Oktober 2024 verändert die Interessenvertretung in Werkstätten für behinderte Menschen: Schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte dürfen danach künftig bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) mitwählen, auch wenn sie keine Arbeitnehmer im klassischen arbeitsrechtlichen Sinne sind. Die nächsten SBV-Wahlen finden im Zeitraum Oktober bis November 2026 statt.
Das BAG (Az. 7 ABR 36/23) hat klargestellt, dass die SBV nicht nur das Fachpersonal vertritt, sondern alle schwerbehinderten Menschen im Betrieb. Wer von den Entscheidungen der SBV betroffen ist, soll auch mitwählen dürfen. Das Gericht sieht darin keinen Widerspruch zur Rolle des Werkstattrats: Zwischen beiden Gremien bestehe „kein Exklusivitätsverhältnis".
Für Werkstätten bedeutet das: Es gibt akuten Handlungsbedarf. Die Konsequenzen sind weitreichend. Werkstätten müssen ihre Wahlverfahren zur SBV-Wahl überdenken: Wahlunterlagen müssen barrierefrei gestaltet, Unterstützte Kommunikation organisiert und die Rechte von Menschen mit hohem Assistenzbedarf gewahrt werden. Gleichzeitig entstehen neue Fragen zum Verhältnis zwischen SBV, Werkstattrat und Frauenbeauftragten. Zuständigkeiten überschneiden sich, klare Kooperationsmodelle fehlen vielerorts noch. Und schließlich ist noch nicht abschließend geklärt, ob Werkstattbeschäftigte auch das passive Wahlrecht besitzen, ob sie also selbst kandidieren dürfen. Hinzu kommen finanzielle Fragen: Welche Kosten entstehen durch die erweiterte SBV-Tätigkeit, und können diese bei den Leistungsträgern geltend gemacht werden?
Viele Fachverbände und Selbstvertretungsorganisationen bewerten den Beschluss positiv. Sie sehen darin eine überfällige Konsequenz aus dem Teilhabegedanken und der UN-BRK: Werkstattbeschäftigte werden weniger als Betreute verstanden, sondern als Personen mit kollektiven Mitwirkungsrechten gestärkt. Das Urteil könnte langfristig den Reformdruck auf das Werkstattsystem weiter verstärken.
Wer seine Einrichtung frühzeitig auf die SBV-Wahl 2026 vorbereiten will, findet Orientierung in einem ganztägigen Online-Seminar von 53° NORD am 10. Juni 2026. Die Sozialwissenschaftlerin Julia George und die Rechtsanwältin Katharina Bast erläutern die rechtlichen Rahmenbedingungen, beleuchten mögliche Konflikte und zeigen Handlungswege für die Praxis auf. Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte in Werkstätten. Weitere Informationen und Anmeldung zum Seminar "Schwerbehindertenvertretung in Werkstätten" finden Sie hier.
Ihr Team von 53° NORD
P.S.: Für alle die gerade mittendrin in der Erarbeitung und Weiterentwicklung ihres QLHBs stecken, bieten wir kompakt und digital den "Fachtag zum Fachkonzept der BA" an...
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