Schwerbehindertenvertretung in Werkstätten
Was ändert sich nach dem BAG-Beschluss?

Das Bundesarbeitsgericht hat im November 2024 in einem Beschluss dargelegt, dass die Regelungen über die Schwerbehindertenvertretung auch für Beschäftigte im Arbeitsbereich einer Werkstatt gelten. Das bedeutet, die meisten Beschäftigten dürfen bei den nächsten Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung mitwählen, sie haben das aktive Wahlrecht. Die Wahlen finden im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. November 2026 statt.
Aus dieser Situation entstehen viele Fragen:
- Was bedeutet der Beschluss in rechtlicher Hinsicht? Welche Kosten kommen auf die Werkstätten zu? Gibt es die Möglichkeit der Geltendmachung bei den Leistungsträgern?
- Wie verändert sich die Arbeit der gewählten Schwerbehindertenvertretung? Welche ihrer Pflichten, die bisher nur für das Fachpersonal galten, sind übertragbar?
- Welche Auswirkungen ergeben sich für die Werkstatträte? Gibt es Überschneidungen mit ihrem Aufgabengebiet? Verlieren sie an Bedeutung in der Werkstatt? Können sich auch Werkstattbeschäftigte zur Wahl stellen?
- Was verändert sich in der Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung? Für das Fachpersonal und die Beschäftigten stellt sich die Frage, ob und wie die Ansprechperson der Schwerbehindertenvertretung ihre Aufgabe in Zukunft wahrnehmen wird und was sich dadurch für die Werkstatt verändert.
In diesem Seminar werden diese Fragen in rechtlicher, organisatorischer und sozialer Weise angesprochen und so weit wie möglich geklärt. Es werden Wege aufgezeigt, wie eine Organisation mit der anstehenden Wahl umgehen kann und Szenarien vorgestellt und diskutiert, wie sie sich auswirken könnte.
Durch dieses Seminar führen die Sozialwissenschaftlerin (M.A.) Julia George und die Rechtsanwältin Katharina Bast. Es werden nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert, sondern auch die praktischen Probleme und die möglichen Konflikte behandelt, die mit der neuen Rechtslage verbunden sein können. Es wird viel Wert auf Austausch und interaktive Elemente gelegt.
Das Seminar spricht Fach- und Führungskräfte in Werkstätten an, die sich über die tatsächlichen und möglichen Konsequenzen der nächsten SBV-Wahl informieren möchten, um in der eigenen Werkstatt alle Beteiligten frühzeitig zu informieren und mitzunehmen.
Behandelte Themen:
- Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage
- Rechtliche und finanzielle Konsequenzen für die Werkstatt
- Überschneidung mit den Aufgaben anderer Gremien und Stellen in der Werkstatt
- Mögliche Konflikte und Lösungswege
Programm
09:00 - 16:30 Uhr
Referenten
- Frau Katharina Bast, Ass. Jur. | George & Bast Seminare und Beratung GbR | Offenbach
- Frau Julia George, George & Bast Seminare und Beratung GbR
Veranstaltungsort
Unterkunft
- Hotel Credé
- Knorrstraße 13, 34134 Kassel , 0561 50 33 26 58 , info(ät)hotel-crede.de Einzelzimmer ab 69 EUR, Doppelzimmer ab 89 EUR , Anreise
- Hotel PreMotel
- Raiffeisenstraße 2-8, 34121 Kassel , 0561 50644-0 , info(ät)premotel.de Standardzimmer ab 98 EUR , Anreise
- Grand La Strada Kassel
- Raiffeisenstraße 10, 34121 Kassel , 0561 20 90 0 , info(ät)lastrada.de Einzelzimmer ab 118 EUR , Anreise
- Hotel Gude
- Frankfurter Straße 299, 34134 Kassel , 0561 48 05-0 , info(ät)hotel-gude.de Zimmer ab 99 EUR , Anreise
- Hotel Zwehrener Hof
- Frankfurter Str. 232a, 34134 Kassel , 0561 42 254 , hotel(ät)zwehrenerhof.de Zimmer ab 65 EUR , Anreise
Preis
360,00 Euro
Die reine Fortbildungsleistung ist gemäß §4 Nr. 22a) UStG umsatzsteuerbefreit.
Veranstaltungsbuchung
Veranstaltungsinformationen
Titel: Schwerbehindertenvertretung in Werkstätten
Plätze: 20
Datum:
10.06.2026, 09:00 - 16:30 Uhr
Anmeldeschluss: 18. Mai 2026
Preis: 360,00 Euro brutto
Zusammensetzung des Preises:
- Fortbildung
320,50 Euro netto - Verpflegungspauschale
33,19 Euro netto | 39,50 Euro brutto
Die reine Fortbildungsleistung ist gemäß §4 Nr. 22a) UStG umsatzsteuerbefreit.
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