Artikel

„Mein Recht auf Teilhabe!“

BeB-Modellprojekt stärkt für das Gesamtplanverfahren

Bild „Mein Recht auf Teilhabe!“

 13. Oktober 2026 |  Petra Mies | Textbeitrag

Unklare Formulare, zusätzliche Fragebögen, Zuständigkeitschaos, Zeitmangel und unterschiedliche Bedarfsermittlungsinstrumente ohne einheitliche Qualitätsstandards in den Bundesländern: Das Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahren für Menschen mit Beeinträchtigung verspricht viel, wirkt aber zunächst wie ein undurchschaubares, abschreckendes Dickicht.

Für viele Menschen, die lange in Institutionen gelebt haben, ist es ungewohnt, nach eigenen Wünschen, Zielen und Unterstützungsbedarfen gefragt zu werden, erklärt Levke Vanounou, Referentin für Soziale Teilhabe beim BeB. Nicht weil sie keine Vorstellungen hätten, sondern weil sie oft erlebt haben, dass andere über ihre Bedarfe entscheiden. Sich mit eigenen Wünschen zu befassen und sie zu formulieren, ist ein Lernprozess, der Zeit und gute Unterstützung braucht. Damit aus dem „Aha-Erlebnis“, was im Gesamtplanverfahren individuell möglich ist und geäußert werden kann, auch ein wirksamer Weg durch das Verwaltungsverfahren wird, braucht es gute Vorbereitung, verständliche Informationen, Unterstützung – und vor allem Empowerment der leistungsberechtigten Menschen.

Wünsche selbstbewusst vertreten

Genau dies war das Ziel des BeB-Modellprojekts „Mein Recht auf Teilhabe! Empowerment für das Teilhabe/Gesamtplanverfahren“: Neue Wege zu erproben, um Menschen insbesondere mit Lernschwierigkeiten, psychischer Beeinträchtigung oder hohem Unterstützungsbedarf dabei zu stärken, ihre Rechte im Gesamtplanverfahren wahrnehmen zu können. Dazu bot der Fachverband zwischen September 2024 und September 2026 bundesweit acht regionale Online-Schulungen an. Deren wichtigstes Ziel war es, den Teilnehmenden dabei zu helfen, ihre Teilhabewünsche zu formulieren, eigene Stärken und Bedarfe einzuschätzen und diese dann im Teilhabe-/Gesamtplanverfahren selbstbestimmt zu vertreten.

Die projektbegleitende Evaluation zeigte, dass die Online-Schulungen von den Teilnehmenden insgesamt positiv bewertet wurden und wichtige Impulse für mehr Selbstvertretung geben konnten. Zugleich wurde deutlich, dass das digitale Format für einige Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf oder geringen digitalen Vorerfahrungen herausfordernd sein kann. Aus diesem Grund wurden im weiteren Projektverlauf zusätzlich Präsenzschulungen erprobt. Diese ermöglichten eine individuellere Unterstützung, mehr Raum für Austausch und praktische Übungen sowie eine bessere Zugänglichkeit für bestimmte Zielgruppen.

Überdies wurden als zentraler Bestandteil des Projekts unter Leitung von Jelena Alcalai Duvnjak umfassende Handbücher in Leichter und schwerer Sprache entwickelt, die weiterhin kostenfrei gedruckt über die BeB-Webseite bestellt werden können; zudem können Interessierte sie auf der Projekt-Webseite wie auch alle anderen Materialien und Arbeitsblätter herunterladen.

Bild „Mein Recht auf Teilhabe!“

Hilfreiches Handbuch

Nach inzwischen vorliegenden Ergebnissen der Evaluation des Projekts habe sich der Empowerment-Ansatz als „ausgesprochen wirksam“ erwiesen. Referentin Levke Vanounou, die ein halbes Jahr vor Schulungsbeginn ebenfalls in der Projektleitung war, weist noch auf eine andere Besonderheit des Projekts hin: Nicht nur die leistungsberechtigten Personen der Eingliederungshilfe, sondern auch ihre Unterstützerinnen und Unterstützer sollten ebenso gründlich auf die Begleitung des Gesamtplanverfahrens des Bundesteilhabegesetzes (BTGH) vorbereitet, informiert und gestärkt werden. Das seien Vertrauenspersonen wie Eltern und andere Angehörige bei den Schulungen gewesen, aber auch etwa Beraterinnen und Berater von EUTBs, also der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung.

Knapp zweihundert Menschen mit Behinderung und Unterstützende haben teilgenommen. „Ich kenne kein anderes Werkzeug, mit dem so wirksam und intensiv auf das Verfahren vorbereitet werden kann“, erklärt Levke Vanounou. Das Handbuch in Leichter und Schwerer Sprache, das unter Mitwirkung von Lebensweltexpertinnen und -experten entwickelt wurde, sowie die Abstimmung der Materialien auf die Bedarfe vom Menschen mit Lernschwierigkeiten,psychischen Beeinträchtigungen und hohem Unterstützungsbedarf seien gewiss ein Alleinstellungsmerkmal des Projekts, das überdies auch nachwirken könne – „zum Beispiel als Werkzeug für PeerberaterInnen (?) in den Beratungsstellen der EUTBs.“

Fehlende und uneinheitliche Standards

Bei allen Schwächen wie zum Beispiel der bundesweit sehr uneinheitlichen Verfahrenspraxis, die es mit Qualitätsstands zu vereinheitlichen gelte, fehlenden verbindlichen Ausführungsvorschriften und nicht immer respektvoller und barrierefreier Kommunikation bleibe das Teilhabe-/Gesamtplanverfahren das Herzstück der Bedarfsermittlung für Menschen mit Handicap – auch wenn es laut Levke Vanounou „nicht immer in einem Rutsch“ zu bewältigen und zudem fordernd und anstrengend sei.

Der Empowerment-Ansatz bereite Betroffene nachweislich so gut als möglich darauf vor und stärke sie gut dafür, sich aktiv in allen Schritten von der Bedarfsermittlung bis hin zum Gesamtplan mit Leistungsbescheid beteiligen zu können. „Was traue ich mich, was wünsche ich mir als individuellen Unterstützungsbedarf, das ist ein so zentraler, bedeutsamer persönlicher Perspektivwechsel und Prozess“, sagt Levke Vanounou. „Zu lernen, ich kann meine Rechte auf gesetzlicher Grundlage einfordern, das steht mir zu. Das erfordert Selbstbewusstsein und ich muss auch die Abläufe kennenlernen.“

Bild „Mein Recht auf Teilhabe!“

Erfolgreich dank guter Vorbereitung

Während des Schulungszeitraums von 2024 bis 2026 haben der BeB-Referentin zufolge vierzehn Menschen das Gesamtplanverfahren durchlaufen. Zehn von ihnen konnten die erarbeiteten Wünsche und Ziele umsetzen und erhielten den vollen Bedarf. Was Vanounou ebenfalls als Erfolg wertet: „Die vier Personen, die eine Ablehnung oder teilweise Ablehnung erhielten, haben Widerspruch eingelegt, um ihre Ansprüche doch noch geltend machen zu können.“ Auch dies: ein Nachweis von Informiertheit ebenso wie von erworbener Stärke und eines neuen Selbstverständnisses.

Bedarfe seien individuell natürlich sehr unterschiedlich, weshalb es wichtig sei, möglichst gut und umfassend auf das Procedere vorbereitet zu sein, um den angestrebten Unterstützungsbedarf am Ende auch zu bekommen. Das helfe beim selbstbewussten Auftreten.

„Gerade Leistungen zur sozialen Teilhabe stoßen in der Praxis häufig auf besondere Nachfragen oder Ablehnungen“, erklärt Levke Vanounou. „Deshalb ist es wichtig, dass Menschen ihre Wünsche, Ziele und den dafür notwendigen Unterstützungsbedarf möglichst selbstbestimmt formulieren können. Teilhabe bedeutet schließlich mehr als die Bewältigung des Alltags. Sie umfasst auch die Möglichkeit, Hobbys nachzugehen, Freundschaften zu pflegen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.“

„Das fällt nicht vom Himmel“

„Ein gutes Gesamtplanverfahren fällt nicht vom Himmel“, sagt Levke Vanounou. „Es reicht nicht, Beteiligungsrechte gesetzlich festzuschreiben. Damit sie in der Praxis wirksam werden, braucht es Menschen, die die Verfahren kennen, die Beteiligung ermöglichen und die Perspektive der Leistungsberechtigten ernst nehmen. Erst dann kann Personenzentrierung tatsächlich gelingen.“

Zurück zur Artikelübersicht

Bleiben Sie informiert

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter und bleiben Sie auf dem neusten Stand

Logo Evangelische Bank eGClaim Evangelische Bank eG

53° NORD wird gefördert durch Evangelische Bank

Die Evangelische Bank unterstützt die Inklusion von Menschen mit Behinderung, weil Diversität eine Bereicherung für unsere Gesellschaft und Ausdruck unserer christlich, nachhaltigen Grundeinstellung ist.

Erfahren Sie mehr