Sollten WfbM/aLA Rüstungsaufträge annehmen?
Die Ergebnisse unserer Umfrage

Dürfen Werkstätten und andere Leistungsanbieter Aufträge aus dem militärischen oder rüstungsindustriellen Bereich annehmen? Mit dieser Frage haben wir in der letzten Ausgabe vor der Sommerpause unseres Newsletters eine Diskussion angestoßen, die erwartungsgemäß kontrovers ausfiel, aber anscheinen eine Nerv getroffen hat. Das Ergebnis zeigt eine deutliche Tendenz: 58 Prozent der Teilnehmenden sprechen sich gegen solche Aufträge aus, 25 Prozent befürworten sie, 17 Prozent sind unentschieden.
Die vielen, durchaus auch langen Kommentare machen deutlich, dass hinter diesen Zahlen sehr unterschiedliche Überzeugungen und Abwägungen stehen. Dabei geht es längst nicht nur um die Frage, ob ein konkreter Auftrag „militärisch“ ist. Diskutiert werden ethische Verantwortung, wirtschaftliche Notwendigkeiten, die Rolle von Werkstätten in der Gesellschaft und nicht zuletzt die Frage, wo überhaupt eine sinnvolle Grenze gezogen werden kann.
„Jeder Auftrag zählt“
Die Befürworter argumentieren zunächst mit der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realität. Werkstattbeschäftigte sollten nicht von vornherein von Tätigkeiten ausgeschlossen werden, die auch andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übernehmen. Ein Teilnehmer bringt es knapp auf den Punkt: „Es ist eine Arbeit wie jede andere auch!“
Mehrfach wird zudem auf die wirtschaftliche Bedeutung hingewiesen. Gerade angesichts einer schwieriger werdenden Auftragslage könnten Rüstungsaufträge zur Stabilisierung beitragen. Ein Teilnehmer sieht darin eine „Möglichkeit zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Werkstatt“, ein anderer verweist auf die häufig langfristigen und wirtschaftlich attraktiven Aufträge.
Ein zentrales Argument lautet außerdem: Die Werkstatt produziert in aller Regel keine Waffen. Viele Produkte seien sogenannte Dual-Use-Produkte oder Teil komplexer Lieferketten. Kabelkonfektionierung, Verpackung, Montage oder Metallbearbeitung könnten sowohl für zivile als auch militärische Produkte eingesetzt werden. „Hier eine Grenze zu ziehen, ist kaum möglich“, schreibt ein Teilnehmer. Die Entscheidung darüber, was produziert und exportiert werden darf, liege schließlich beim Gesetzgeber und den zuständigen Behörden, nicht bei der einzelnen Werkstatt.
„Verteidigung als gesellschaftlicher Auftrag“
Genau an diesen Aspekt schließen sich auch die Kommentare zu einer sicherheitspolitischen Verantwortung in einer veränderten Weltlage auf. Die Befürworter dieser Sichtweise argumentieren, dass Verteidigung nicht zwangsläufig im Widerspruch zum Frieden stehen müsse. Vielmehr könne eine funktionierende Verteidigungsfähigkeit eines demokratischen Staates auch als Beitrag zur Friedenssicherung verstanden werden. Angesichts aktueller internationaler Konflikte und einer zunehmend angespannten Sicherheitslage sei die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit eine politische Entscheidung, die auf staatlicher Ebene getroffen wurde.
Aus dieser Perspektive seien Werkstätten kein eigenständiger politischer oder ethischer Genehmigungsinstanz. Die Entscheidung darüber, welche Rüstungsgüter hergestellt, beschafft oder exportiert werden dürfen, liege beim Gesetzgeber und den zuständigen Behörden. Befürworter verweisen darauf, dass die Bundeswehr als Parlamentsarmee demokratischer Kontrolle unterliegt und entsprechende Aufträge auf einer politischen Legitimation beruhen. Die Verantwortung für diese Entscheidungen trage daher in erster Linie der Staat und nicht die einzelnen Glieder der wirtschaftlichen Lieferkette.
„Wie perfide ist es, gerade Menschen mit Behinderungen für Rüstungszwecke zu missbrauchen?“
Auf der anderen Seite stehen deutliche ethische Vorbehalte. Für viele Teilnehmer ist die Beteiligung an der Rüstungsproduktion grundsätzlich nicht mit dem Selbstverständnis einer Werkstatt vereinbar. „Aufrüstung, egal in welchem Maß, wird nie zum Weltfrieden beitragen!“, heißt es in einem Kommentar. Ein anderer verweist auf die ethischen Grundsätze und Leitbilder der Einrichtungen: „Wir haben ethische Verantwortung, egal ob der Mainstream was anderes sagt.“
Besonders kritisch wird gesehen, dass gerade Menschen mit Behinderungen in die Herstellung von Produkten für Krieg und Gewalt einbezogen werden könnten. Ein Teilnehmer fragt provokant: „Wie perfide ist es denn, gerade Menschen mit Behinderungen für Rüstungszwecke zu missbrauchen?“
Dabei wird auch die grundsätzliche Logik der Rüstungswirtschaft infrage gestellt. Waffen würden Menschen töten, Kriege verlängern und großes Leid verursachen. Eine Stimme formuliert die Sorge, Werkstätten könnten ihre Beschäftigten „für dieses Wirtschaftssystem verheizen“, nur um Umsätze zu generieren. Andere betonen die besondere Verantwortung gerade christlich geprägter Einrichtungen, sich für Frieden einzusetzen.
Zwischen Gewissen und wirtschaftlicher Realität
Besonders interessant sind die unentschiedenen Stimmen. Sie zeigen, dass die Frage keineswegs einfach in „für oder gegen Rüstung“ aufzulösen ist.
Eine Position unterscheidet beispielsweise zwischen Komponenten, die unmittelbar in Waffensysteme eingebaut werden, und solchen, die etwa für Militärfahrzeuge bestimmt sind: „Geht es um Teile, die in Systeme eingebaut werden, mit denen aktiv Menschen getötet werden … ein klares Nein.“ Andere Produkte könnten dagegen vertretbar sein.
Ein anderer Kommentar beschreibt das Dilemma sehr persönlich: „Mein Gewissen sagt klar nein, jedoch sagt der Verstand: Wenn wir unseren Klienten und Klientinnen Beschäftigung bieten wollen und Automotive etc. immer weniger wird, müssen wir eventuell irgendwann für Rüstungsunternehmen arbeiten. Außerdem, fragt ein andere: Sind Automobile mit Blick auf die Folgen des Klimawandels nicht auch ethisch-moralisch zu hinterfragen?
Auch die besondere Situation von Menschen mit Behinderungen wird ambivalent gesehen. Sie leiden in Kriegen häufig besonders stark. Gleichzeitig haben sie selbstverständlich das Recht auf Schutz und Verteidigung. Und auch Werkstätten müssen wirtschaftlich handlungsfähig bleiben. „So oder so bleibt ein mulmiges Gefühl und es fühlt sich moralisch falsch an“, fasst ein Teilnehmer seine Position zusammen.
Eine Entscheidung, die jede Werkstatt selbst treffen muss
Die Antworten zeigen: Eine einfache Antwort auf die Frage nach Rüstungsaufträgen gibt es nicht. Für die einen steht die ethische Grenze im Vordergrund, für die anderen das Recht von Werkstattbeschäftigten auf Arbeit und die wirtschaftliche Verantwortung der Werkstatt. Dazwischen liegen viele konkrete Fälle, bei denen die Zuordnung gar nicht so eindeutig ist.
Die Umfrage wirft weitere Fragen auf: Wie weit reicht die ethische Verantwortung einer Werkstatt entlang komplexer Lieferketten? Muss ein Beschäftigter wissen, wofür das von ihm gefertigte Produkt letztlich verwendet wird? Sollte es ein Recht geben, bestimmte Aufträge aus Gewissensgründen abzulehnen? Und wo verläuft die Grenze zwischen einem Rüstungsauftrag und einem zivilen Auftrag mit militärischer Verwendungsmöglichkeit?
Letztlich wird jede Werkstatt für sich klären müssen, wo sie die eigene Grenze zieht. Sie muss entscheiden, welche Aufträge sie mit ihrem Selbstverständnis und ihren ethischen Grundsätzen vereinbaren kann und welche nicht. Gleichzeitig wird betont, dass Beschäftigten selbst entscheiden können sollten, ob sie an entsprechenden Aufträgen mitwirken möchten oder nicht. Diese Wahlmöglichkeit offen zu diskutieren, muss zwingend mitgedacht werden.
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