Weiter rückläufige Werkstattbeschäftigung
Kennzahlenvergleich der BAGüS Berichtsjahr 2024

Es wird kaum jemanden verwundern, denn alle kennen ihre rückläufigen Zahlen: Auch im Berichtsjahr 2024 ist die Zahl der Werkstattbeschäftigten bundesweit weiter gesunken. Der seit 2020 anhaltende Rückgang setzt sich damit fort, wenngleich etwas abgeschwächt. Ende 2024 waren 267.414 Menschen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt. Das sind 2.371 Personen bzw. 0,9 Prozent weniger als im Vorjahr. 2023 hatte der Rückgang noch 1,1 Prozent betragen. Nahezu alle überörtlichen Eingliederungshilfeträger meldeten sinkende Fallzahlen; lediglich Hamburg verzeichnete nach deutlichen Rückgängen in den Vorjahren einen leichten Anstieg.
Dichte der Werkstattbeschäftigten
Die sogenannte Dichtekennzahl beschreibt das Verhältnis von Werkstattbeschäftigten zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Aufgrund der Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze wurde der Altersbezug ab 2024 auf 18 bis unter 66 Jahre angepasst. Bundesweit lag die Dichte Ende 2024 bei 5,08 Werkstattbeschäftigten je 1.000 Einwohnerinnen und damit unter dem Niveau der Vorjahre.
Regional weiterhin erhebliche Unterschiede
In den ostdeutschen Flächenländern liegt die Dichte deutlich höher. Durchschnittlich 7,1 je 1.000 in den ostdeutschen, in den westdeutschen Flächenländern bei 4,9 und in den Stadtstaaten sogar nur bei 3,2. Ursachen dafür lassen sich nicht monokausal erklären, sondern durch ein Zusammenwirken historischer, demografischer, struktureller und institutioneller Faktoren.
So ist die höhere Dichte von Werkstattbeschäftigten in den ostdeutschen Flächenländern das Ergebnis historisch gewachsener Versorgungsstrukturen, demografischer Effekte, regional unterschiedlicher Angebotslandschaften sowie variierender Arbeitsmarktbedingungen. Sie ist daher nicht als Ausdruck eines höheren individuellen Unterstützungsbedarfs oder einer geringeren Reformbereitschaft zu werten.
Teilzeit weiter auf dem Vormarsch
Der Trend zur Teilzeitbeschäftigung in Werkstätten hält an. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten im Arbeitsbereich der WfbM stieg 2024 um 1,1 Prozentpunkte auf 21,9 Prozent. Dies hat unter anderem Auswirkungen auf die Organisation der Arbeit sowie auf die Fahrtkosten, da Teilzeitmodelle häufig zusätzliche Einzelfahrten erfordern.
Auswirkungen von Teilzeitarbeit auf den Kostensatz
Die Auswirkungen von Teilzeitarbeit auf den Kostensatz in Werkstätten für behinderte Menschen sind bundesweit sehr unterschiedlich geregelt. In mehreren Bundesländern (u. a. Rheinland‑Pfalz, Niedersachsen und Berlin) ist Teilzeit ausdrücklich mit einer Reduzierung der Leistungspauschale verknüpft, häufig abhängig von Dauer und Umfang der verminderten Arbeitszeit. In anderen Regionen, insbesondere in Nordrhein‑Westfalen, erfolgt keine automatische Kürzung allein aufgrund von Teilzeit; dort wird stärker leistungs‑ und bedarfsbezogen gesteuert.
Diese Unterschiede prägen die finanziellen Anreize für Werkstätten erheblich und tragen wesentlich zu den regional stark variierenden Teilzeitquoten bei. Teilzeit ist damit nicht nur eine Frage individueller Wünsche, sondern auch der landespolitischen und vertraglichen Ausgestaltung der Werkstattfinanzierung.
Außenarbeitsplätze
Außenarbeitsplätze, die als Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt dienen sollen, hatten 2024 einen durchschnittlichen Anteil von 8,9 Prozent an allen Werkstattbeschäftigten. Die Spannweite zwischen den Trägern ist weiterhin sehr groß und reicht von unter 3 Prozent bis knapp 25 Prozent.
Deutlich steigende Ausgaben und Fallkosten
Trotz sinkender Fallzahlen sind die Ausgaben im Werkstattbereich erneut deutlich gestiegen. Die Gesamtausgaben beliefen sich 2024 auf rund 5,97 Milliarden Euro, was einem Plus von 372 Millionen Euro bzw. 6,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Die durchschnittlichen Fallkosten pro leistungsberechtigter Person stiegen um 1.610 Euro (7,8 %) auf 22.208 Euro. Damit verzeichnen die Jahre 2023 und 2024 die stärksten Kostensteigerungen seit Beginn der Zeitreihe. Als Hauptursachen nennt die BAGüS insbesondere gestiegene Personal‑ und Sachkosten, Tarifsteigerungen sowie die weitere Umsetzung personenzentrierter Leistungs- und Vergütungsmodelle.
Die Brutto‑Fallkosten setzen sich 2024 wie folgt zusammen:
Vergütungen: 73,9%
Fahrtkosten: 14,2%
Sozialversicherung: 9,4%
Arbeitsförderungsgeld: 2,5%
Andere Leistungsanbieter
Die Angebote der „Anderen Leistungsanbieter“ gewinnen weiter an Bedeutung. Ende 2024 wurden bundesweit 83 Anbieter mit 983 Leistungsberechtigten gezählt. Im Kennzahlenvergleich der BAGüS werden die „Anderen Leistungsanbieter“ (§ 60 SGB IX) im Berichtsjahr 2018 erstmals als eigenständige Kennzahlen ausgewiesen. Seit diesem Berichtsjahr zeigt sich eine schrittweise Diversifizierung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und die „Anderen Leistungsanbieter“ tauchen vor allem seit 2020 als kontinuierlich wachsendes Angebot auf, erreichen jedoch – ebenso wie das Budget für Arbeit – bislang nur einen kleinen Teil der leistungsberechtigten Personen im Vergleich zur Werkstattbeschäftigung. Aber mit der Prognose: Weiter steigend!
Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung
Auch das Budget für Arbeit entwickelt sich weiter positiv. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 erhielten 3.923 Personen ein Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX. Das sind 446 Personen bzw. 12,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Zusätzlich wurden 3.776 Personen über länderspezifische, mit dem Budget für Arbeit vergleichbare Programme gefördert.
Ebenso das Budget für Ausbildung verzeichnet einen deutlichen Zuwachs. Ende 2024 wurden 142 Personen im Rahmen eines Budgets für Ausbildung gefördert, nachdem es 2023 noch 87 Personen gewesen waren. Während das Budget für Arbeit sich immer stärker zu einem etablierten alternativen Leistungsinstrument entwickelt hat, bleibt das Budget für Ausbildung bislang eine Randerscheinung.
Insgesamt lässt sich sagen, dass das Budget für Arbeit sich seit seiner Einführung zu einem relevanten, aber begrenzt wirksamen Instrument der Teilhabe am Arbeitsleben entwickelt hat. Zwischen 2019 und 2024 sind die Fallzahlen bundesweit um rund 172 Prozent gestiegen, was auf eine erfolgreiche Etablierungs‑ und Ausbauphase hinweist. Gleichzeitig ist seit 2023 eine deutliche Abflachung des Wachstums bis hin zur Stagnation zu beobachten.
Damit zeigt sich: Das Budget für Arbeit wird zunehmend genutzt, bleibt jedoch strukturell eine Ergänzung zur Werkstatt für behinderte Menschen und kein quantitativ tragender Ersatz. Seine weitere Entwicklung hängt maßgeblich von regionalen Arbeitsmarktbedingungen, administrativen Umsetzungsstrukturen sowie der koordinierenden Rolle der Leistungsträger ab. Für eine stärkere Wirksamkeit wären vereinfachte Verfahren, verlässliche Rahmenbedingungen für Arbeitgeber und eine klarere Verzahnung mit bestehenden Werkstatt‑ und Fördersystemen erforderlich.
Was der Kennzahlenvergleich zeigt
Der BAGüS‑Kennzahlenvergleich zeigt, dass sich die Eingliederungshilfe im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben weiterhin im Wandel befindet. Neben den klassischen Akteur WfbM haben sich mit dem Budget für Arbeit, dem Budget für Ausbildung und den Anderen Leistungsanbietern zusätzliche Leistungsformen etabliert, die zu einer größeren Vielfalt an Unterstützungsangeboten beitragen (können). Diese alternativen Instrumente gewinnen zwar kontinuierlich an Bedeutung, erreichen aber nach wie vor nur einen vergleichsweisen kleinen Teil der leistungsberechtigten Personen.
Die Ergebnisse zeigen damit einerseits Fortschritte bei der Ausdifferenzierung der Angebotslandschaft, machen andererseits aber auch deutlich, dass strukturelle, arbeitsmarktliche und administrative Rahmenbedingungen die Nutzung alternativer Leistungsformen weiterhin begrenzen. Für die zukünftige Entwicklung wird entscheidend sein, wie die unterschiedlichen Angebote stärker verzahnt, Übergänge erleichtert und Steuerungsimpulse gezielt weiterentwickelt werden.
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