Wenn Erfahrung zur Fachkompetenz wird
Schleswig-Holstein verankert qualifizierte Peers in der Eingliederungshilfe

Arne Braun, Mitarbeiter der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Schleswig-Holstein
Was ist mehr wert, eine Ausbildung oder die eigene Lebenserfahrung? In der Eingliederungshilfe schien diese Frage lange eindeutig beantwortet. Fachlichkeit wurde in erster Linie über Berufsabschlüsse definiert. Schleswig-Holstein stellt diese Sichtweise nun zumindest teilweise infrage. Dort wird die Erfahrung von Menschen mit Behinderungen zunehmend als eigenständige Qualifikation verstanden. Nicht als Ersatz für Fachkräfte, sondern als zusätzliche Kompetenz. Wie dieser Wandel gelingen kann, erläuterte Arne Braun, Mitarbeiter bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Schleswig-Holstein, auf dem 3. Innovationskongress in Hamburg.
Der Vortrag machte deutlich: Es geht längst nicht mehr nur um die Idee des Peer Supports. Menschen mit Behinderungen sollen ihre Erfahrungen nicht allein in Selbsthilfegruppen oder Beratungsangeboten einbringen. Sie sollen als qualifizierte Mitarbeitende Teil professioneller Unterstützungsangebote werden. Erfahrung wird damit zu einer anerkannten Ressource und zu einem Baustein moderner Eingliederungshilfe.
Erfahrung als anerkannte Kompetenz
Grundlage dafür ist ein Beteiligungsprozess, der bereits 2018 begann. Seitdem wirken die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und drei Selbstvertretungsorganisationen als maßgebliche Interessenvertretungen an der Weiterentwicklung des Landesrahmenvertrages nach § 131 SGB IX mit. Die Vorsitzende der LAG der Werkstatträte, Vertreter der LAG der Bewohnerbeiräte und ein Vertreter der Aktionsgemeinschaft Handlungsplan haben von Beginn an die Verhandlungen mitgeprägt. Den Selbstvertretungen war das Thema Partizipation sehr wichtig, so dass eine AG Partizipation gegründet wurde. Die Arbeitsgruppe erarbeitete Umsetzungsempfehlungen für qualifizierte Peers, die 2024 von der Vertragskommission beschlossen wurden und damit als Orientierungsrahmen für Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen dienen. Schleswig-Holstein verfügt damit über eines der bundesweit am weitesten entwickelten Konzepte zur strukturellen Einbindung von Erfahrungsexpertise in die Eingliederungshilfe.
Wichtig war es Braun zu betonen, dass die Peers über eine spezielle Weiterbildung, etwa als EX-IN-Genesungsbegleiter oder Peer Counselor, verfügen müssen. Sie haben gelernt, ihre persönlichen Erfahrungen zu reflektieren, professionell einzusetzen und andere Menschen auf Augenhöhe zu begleiten. Erst diese Verbindung von Erfahrung und Qualifizierung macht aus gelebter Erfahrung eine fachliche Kompetenz.
Ebenso klar ist die Abgrenzung gegenüber klassischen Fachberufen. „Es geht ausdrücklich nicht um eine Qualitätsabsenkung durch Reduzierung von Fachkräften, sondern um eine bereichernde Ergänzung von Teams durch Qualifizierte Peers“, machte Braun deutlich. Die neuen Mitarbeitenden sollen bestehende Teams um eine Perspektive erweitern, die bislang häufig fehlte. Erfahrungsexpertise ergänzt Fachlichkeit, sie ersetzt sie nicht.
Mehr als neue Stellen – ein Kulturwandel
Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Qualifizierte Peers können in Assistenzleistungen, Tagesstätten oder Angeboten zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten tätig werden. Auch im Arbeitsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen sieht Schleswig-Holstein Einsatzmöglichkeiten, etwa in der Begleitung von Beschäftigten, bei Gruppenangeboten oder in Beratungs- und Unterstützungsprozessen. Weil der Einsatz inzwischen im Landesrahmenvertrag berücksichtigt wird, können entsprechende Stellen künftig auch in Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen verankert werden. Damit entsteht erstmals eine belastbare Grundlage für eine dauerhafte Beschäftigung qualifizierter Peers.
Für Einrichtungen bedeutet dies allerdings weit mehr als die Schaffung neuer Stellenprofile. Der Einsatz qualifizierter Peers verlangt eine konzeptionelle Weiterentwicklung. Aufgaben und Verantwortlichkeiten müssen klar beschrieben, Rollen im Team neu definiert und Formen der Zusammenarbeit bewusst gestaltet werden. Ebenso wichtig ist die Beteiligung der Nutzervertretungen. Partizipation ist damit nicht nur Ziel der Eingliederungshilfe, sondern wird selbst zum Gestaltungsprinzip ihrer Weiterentwicklung.
Bemerkenswert ist schließlich der Blick auf die Menschen, die heute Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Schleswig-Holstein fragt ausdrücklich danach, wer sich selbst eine Tätigkeit als qualifizierter Peer vorstellen kann und welche Unterstützung für eine entsprechende Weiterbildung erforderlich ist. Damit eröffnen sich neue berufliche Perspektiven. Menschen mit Behinderungen werden nicht mehr ausschließlich als Leistungsberechtigte gesehen, sondern zunehmend auch als Expertinnen und Experten in eigener Sache, mit einer Qualifikation, die für andere Menschen und für die Weiterentwicklung sozialer Dienstleistungen wertvoll ist.
Schleswig-Holstein hat damit einen Weg eingeschlagen, der weit über die Landesgrenzen hinaus Beachtung verdient. Während vielerorts noch darüber diskutiert wird, wie Partizipation gestärkt werden kann, hat das Land bereits begonnen, Erfahrung als berufliche Kompetenz anzuerkennen. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht mehr, ob qualifizierte Peers einen Platz in der Eingliederungshilfe haben sollten. Inzwischen geht es darum, wie Einrichtungen, Leistungsträger und Politik – unter Einbezug der Menschen mit Behinderungen - diese neue Rolle gemeinsam ausgestalten.
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