Werkstatt weiterentwickeln, aber wie?
Praktikable Wege gemeinsam erarbeiten
Kongress
10. - 11. Juni 2024
Wälderhaus | Hamburg-Wilhelmsburg
600,00 Euro
Spätestens seit der Entgeltstudie und den Plänen des BMAS zur Werkstattreform wird erkennbar, in welchen Handlungsfeldern sich WfbM weiterentwickeln müssen: Im Gespräch ist die Ausgliederung des BBB, die Erhöhung der ausgelagerten Arbeitsplätze, der Ausbau eines professionelles und wirksames Übergangsmanagements in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die Trennung des Arbeitsbereiches in einen wirtschaftlichen, arbeitsmarktnahen und einen eher rehabilitativen Bereich sowie die stärkere Einbeziehung von TAFÖ-Beschäftigten in Arbeit und Bildung und die Verbesserung ihrer gesellschaftliche Teilhabe.
Viele Anforderungen also, für die Lösungen gefunden werden müssen. Die Fragestellungen lauten: Wie lassen sich bestehenden Strukturen, Kulturen und Angebote so verändern, dass sie den veränderten Bedingungen entsprechen? Wie lässt sich die Wirtschaftlichkeit dabei stabil halten? Wie lassen sich Angebote trägerübergreifend so vernetzen, dass sie sich sinnvoll ergänzen? Und wie nehmen wir bei all den Veränderungen alle relevanten Akteure mir – von den Menschen mit Behinderung bis zu den Gruppenleitungen?
Der zweite Hamburger Innovationskongress lädt Werkstattverantwortliche ein, in einem gemeinsamen Prozess Wege zu erarbeiten, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Und zwar nicht mit vorgefertigten (Erfolgs-) Konzepten, sondern individuell abgestimmt und ausgerichtet auf die jeweiligen regionalen und strukturellen Gegebenheiten der eigenen Werkstatt.
Der Hamburger Innovationskongress hat sich als zweijährliche Veranstaltungsreihe, die sich in ihrer Zielsetzung und Ausgestaltung von den üblichen Tagungsangeboten abhebt, zum Ziel gesetzt die Innovation des bestehenden Angebots sowohl auf Ebene der teilnehmenden Einrichtungen und Dienste als auch auf der bundespolitischen Ebene, anzustoßen. Jede der Veranstaltungen dieser Reihe thematisiert einen aktuell zentralen Aspekt der beruflichen Teilhabe. Dazu kooperiert 53° NORD jeweils mit Partnern, die dieses Thema repräsentiert.
Dieses Jahr sind unsere Kooperationspartner Werkstätten aus dem gesamten Bundesgebiet, die in einem oder mehreren der vom BMAS genannten Handlungsfelder für eine Weiterentwicklung schon Lösungen entwickelt haben und mit ihren “geknackte Nüsse“ anderer zur Weiterentwicklung inspirieren können. Der Ablauf der Veranstaltung ist bewusst offengehalten. Er wird von den Teilnehmenden durch ihre Themen, Fragestellungen und Ideen gestaltet. Der Tagungsverlauf ist so strukturiert, dass jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer mit einer konkreten Idee für die Weiterentwicklung des eigenen Angebotes den Heimweg antreten kann. Zudem wird auch von diesem Kongress wieder eine gemeinsame Botschaft für eine Fortentwicklung des Systems beruflicher Teilhabe ausgehen.
Anfang Juni 2024 sind also alle, die ihre Werkstatt an die aktuellen Anforderungen anpassen wollen, nach Hamburg eingeladen, um im Austausch mit anderen Lösungen für den eigenen Bedarf zu erarbeiten.
Veranstaltungsort
Unterkunft
- Raphael Hotel Wälderhaus
- Am Inselpark 19, 21109 Hamburg , 040 302156100 , info(ät)raphaelhotelwaelderhaus.deAnreise
- Urban Home Hotel
- Vogelhüttendeich 73, 21107 Hamburg , 040 758167 , info(ät)urbanhome-hotel.deAnreise
- Novum Hotel Hagemann
- Vogelhüttendeich 87, 21107 Hamburg , 040 756120 , hagemann(ät)novum-hotels.com
- Hotel Sohre
- Kirchdorfer Straße 169, Hamburg-Wilhelmsburg Anreise
Preis
600,00 Euro
Die reine Fortbildungsleistung ist gemäß §4 Nr. 22a) UStG umsatzsteuerbefreit.
Veranstaltungsbuchung
Veranstaltungsinformationen
Titel: Werkstatt weiterentwickeln, aber wie?
Plätze: 80
Datum:
10. Juni 2024, 10:30 Uhr - 11. Juni, 16:00 Uhr
Anmeldeschluss: 03. Juni 2024
Preis: 600,00 Euro brutto
Zusammensetzung des Preises:
- Veranstaltung / Seminarbeitrag:
400,00 Euro (MwSt. wird nicht ausgewiesen) - Verpflegungspauschale, je Tag:
200,00 Euro (2x 100,00 Euro) inkl. 19% MwSt. (31,94 Euro)
(entspricht 2x 84,03 Euro = 168,06 Euro netto)
Die reine Fortbildungsleistung ist gemäß §4 Nr. 22a) UStG umsatzsteuerbefreit.
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