Lebenslanges Fördern oder lebenslange Bevormundung?
Brauchen Werkstätten auch weiterhin die Verpflichtung zur Persönlichkeitsförderung ihrer Beschäftigten?

Der Auftrag zur Persönlichkeitsförderung gehört zum Selbstverständnis der Werkstätten für behinderte Menschen. Er ist fachlich etabliert, rechtlich verankert und wird selten grundsätzlich infrage gestellt. In den letzten Jahren hat sich dazu aber eine Diskussion entwickelt. Sie geht tiefer als die bekannten Reformdebatten: Dabei geht es nicht um die grundsätzliche Abschaffung von Förderung, sondern um die Frage, ob sie verpflichtend sein muss. Konkret: Muss jeder Mensch, der in einer Werkstatt arbeitet, auch Gegenstand kontinuierlicher pädagogischer Förderung sein oder gibt es ein „Recht auf Unvollständigkeit“ – ohne dauerhaften Entwicklungsauftrag?
Zwischen diesen Positionen verläuft keine einfache Trennlinie. Sie berührt Grundfragen professionellen Handelns ebenso wie das Verständnis von Selbstbestimmung und Erwachsensein im Unterstützungssystem. Die folgenden beiden Beiträge beleuchten diese Spannung aus unterschiedlichen Perspektiven.

Andrea Stratmann und Dr. Michael Weber
Pro: Der Förderauftrag bleibt unverzichtbar
Andrea Stratmann, Vorstandsvorsitzende BAG WfbM; Dr. Michael Weber, stellvertretender Vorstandsvorsitzender BAG WfbM
Man könnte es sich bei dieser Frage leicht machen: Der Förderauftrag in Werkstätten ist gesetzlich verankert, siehe § 136 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX – Diskussion beendet!
Aber so einfach ist es nicht. Dieter Basener stößt zu Recht eine Diskussion an, die im Kontext einer Reformdebatte über Werkstätten für behinderte Menschen schon seit langem anhält. Unsere Position ist allerdings eindeutig: Warum sollten wir von einem Konzept abrücken, das in modern geführten Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes mittlerweile seit Jahrzehnten an der Tagesordnung ist? Gut geführte Unternehmen betreiben Personalentwicklung, sie fördern ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch gezielte Fortbildungen, durch eine personenzentrierte Strukturierung von Arbeitsinhalten (job enlargment, job enrichment, job rotation) und ermitteln den entsprechenden Förderbedarf in regelmäßig stattfindenden Mitarbeitergesprächen. „Persönlichkeitsförderung“ meint in diesem Zusammenhang, dass Arbeit einen herausfordernden Charakter einnimmt, Mitarbeiter zwar nicht überfordert, sie aber durchaus an die Grenzen ihres Kompetenzrahmens führt. So funktioniert unsere moderne Arbeitsgesellschaft – und das ist auch gut so!
In Werkstätten für behinderte Menschen sollte das schon deshalb nicht anders sein, weil die vornehmlich rehabilitativen Aufgabenstellungen mittels Arbeit zu erledigen sind. Eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit der WfbM-Beschäftigten ändert nichts an der Tatsache, dass diese Menschen in normale Arbeitsvollzüge eingebunden sind, in Hierarchien, in Arbeitszeitregime und vorgegebene Arbeitsorte. Würden wir in den Werkstätten diese Kennzeichen moderner Arbeitsorganisationen aufgeben und den betriebswirtschaftlichen – und eben nicht den pädagogischen – Fördergedanken aufgeben, wäre es gewiss endgültig um eine moderne Entgeltreform und eine faire Behandlung unserer Beschäftigung (unserer Beschäftigten?) geschehen.
Übrigens: Auch in gut geführten Unternehmen mit modernen Personalentwicklungskonzepten gibt es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht mehr gefördert und fortgebildet werden wollen. Darüber kann man sich in Mitarbeitergesprächen verständigen. Nicht überall geht es zu wie bei McKinsey: Up or out. Und auch das ist gut so und funktioniert in Werkstätten genauso wie auf dem ersten Arbeitsmarkt – zugegeben mit bisweilen etwas höherem Einfühlungsvermögen seitens unserer sozialpädagogischen Fachkräfte…
Ein letzter Punkt ist uns wichtig: Der Förder- und Bildungsauftrag von Werkstätten kann zukünftig nur dann effektiv und glaubwürdig erfüllt werden, wenn sich Werkstätten noch stärker am Maßstab der Qualifizierungsgerechtigkeit orientieren können. In Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes ist es selbstverständlich, dass bestimmte Aufgaben nur an Personen delegiert werden, die einen entsprechenden Nachweis ihrer Kenntnisse vorweisen können, in Form von Zeugnissen und Ausbildungszertifikaten. Dieses betriebswirtschaftlich sinnvolle Prinzip muss in noch stärkerem Maße Eingang in die Arbeitsstrukturierung und insbesondere in die Entgeltsysteme unserer Werkstätten finden. Der Förderauftrag von Werkstätten ist schon deshalb unverzichtbar, weil nur so die Hoffnung auf ein transparentes und faires Entgeltsystem aufrechterhalten werden kann.

Dieter Basener
Contra: Schluss mit dem pädagogischen Dauerzugriff
Dieter Basener, Dipl. Psychologe, Gründer von 53° NORD
Ich sage das als jemand, der lange in einer Werkstatt gearbeitet hat und der tief respektiert, was viele Kolleginnen und Kollegen dort täglich leisten: Der lebenslange Förderauftrag, so wie er heute gelebt wird, ist ein strukturelles Problem. Nicht weil die Menschen, die ihn ausfüllen, schlechte Absichten haben. Sondern weil die Struktur selbst eine bevormundende Logik erzeugt. Und diese Logik ist mit Selbstbestimmung auf Dauer nicht vereinbar.
Die Logik lautet: Du bist jemand, der gefördert werden muss. Immer. Grundsätzlich. Unabhängig davon, was du willst, was du kannst, was du längst erreicht hast. Diese Rolle – die des oder der Geförderten – ist in unserem Unterstützungssystem für Menschen mit Behinderung nahezu unauflöslich. Sie ist gesetzlich verankert. Ein Mensch, der seit Jahren dieselbe Arbeit zuverlässig verrichtet und sie weiterhin verrichten will, sitzt Jahr für Jahr im Fördergespräch und bekommt einen Förderplan vorgelegt.
Die implizite Botschaft dieses Systems: Du bist noch nicht fertig und wirst auch nie fertig sein. Du musst immer weiter an Dir arbeiten. Unsere Aufgabe ist es, mit Dir gemeinsam Dein Potential zu heben, Dich weiterzuentwickeln, Dich zu verbessern. Was aber, wenn jemand gar kein Potenzial mehr „heben" lassen will? Was, wenn sie einfach arbeiten, ihren Alltag gestalten und in Ruhe gelassen werden möchte? Diesen Wunsch ernst zu nehmen, das wäre Selbstbestimmung. Ihn immer wieder mit einem neuen Förderplan zu beantworten, das ist Bevormundung, auch wenn sie freundlich und fürsorglich gemeint ist.
Das Erwachsensein hat ein Recht auf Unvollständigkeit. Kein Mensch ohne Behinderung muss sich im Alter von 40 Jahren regelmäßig begutachten, bewerten und weiterentwickeln lassen. Warum gilt das nicht für Menschen in Werkstätten? Weil wir, unbewusst, aber hartnäckig, davon ausgehen, dass sie dieses Stadium der Selbstverantwortung, des Erwachsenseins, noch nicht erreicht haben. Das ist eine Mutmaßung und sie ist diskriminierend.
Was ich fordere, ist kein Rückzug der Unterstützung. Der Berufsbildungsbereich ist die Zeit der gezielten Qualifizierung für eine berufliche Tätigkeit, mit klarer zeitlicher Befristung. Wer danach Hilfe bei seiner Fortentwicklung will, muss sie bekommen, jederzeit, flexibel, auf Abruf. Aber die Grundhaltung muss sich umkehren: Nicht „Wir wollen und müssen dich fördern, weil du noch Potentiale hast," – sondern „Du entscheidest, ob, wann und wie du dich weiterentwickeln willst und wie wir dich dabei unterstützen sollen." Das ist der Unterschied zwischen einer Assistenz und einem Vormund. Und es ist höchste Zeit, dass die Behindertenhilfe aus der Verpflichtung zur Förderung und Weiterentwicklung ein Angebot macht und dass wir dies auch rechtlich so verankern.
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