Programm

Inklusionsunternehmen als Ergänzung zum Werkstattangebot

Der Betrieb georgs.plus des Sozialwerks St. Georg, Gelsenkirchen, mit dem Bereich georgs.bildung

"Einblicke in die Praxis"

16. Mai 2024
online
150,00 Euro

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In den aktuellen Überlegungen zur Reform der beruflichen Teilhabe spielen Inklusionsunternehmen eine wichtige Rolle. Werkstätten sind vermehrt aufgerufen, eigene Inklusionsunternehmen zu gründen, eventuell sogar ertragreiche Produktionsfelder als Inklusionsbetriebe auszugliedern. Inklusionsunternehmen sind als Zweckbetriebe konzipiert und haben die gesetzliche Vorgabe, bis zu 50 Prozent der Arbeitsplätze mit behinderten Menschen zu besetzen. Sie sind definitionsgemäß Betriebe des ersten Arbeitsmarkts. Die Beschäftigten haben den Status von Arbeitnehmern, verfügen über einen Arbeitsvertrag, sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt und erhalten Tariflohn.

Dass Werkstätten ihr Angebot auf diese Weise ergänzen, ist nicht neu. Einige verfügen bereits über eine jahrzehntelange Erfahrung mit Inklusionsbetrieben. Diese Veranstaltung aus der Reihe "Einblicke in die Praxis" geht der Frage nach, wie die Werkstätten bei der Neugründung vorgegangen sind, welche Arbeitsfelder sie besetzen, wie erfolgreich die Betriebe sind und welche Effekte sie für die Werkstatt mit sich bringen.

Ein Träger, der diesen Weg schon früh gegangen ist, ist das Sozialwerk St. Georg mit Sitz in Gelsenkirchen. Seine Inklusionsunternehmen trägt den Namen georgs.plus. Der Betrieb ist in unterschiedlichen Arbeitsfeldern tätig. Der Bereich "Einzelhandel" umfasst zwei Lebensmittelläden, der Bereich "Gastronomie und Hotel" zwei Bistros (darunter das "Bistro auf Schalke"), ein Café, eine Schulcafeteria, ein Veranstaltungszentrum und ein Gästehaus. Weitere Geschäftsbereiche sind eine Gebäudereinigung, eine Garten- und Landschaftspflege, ein Elektro-Prüfservice, ein Handwerker- und Haustechnik-Service sowie ein Bürobereich mit Arbeitsplätzen in der Verwaltung.

Das Sozialwerk St. Georg geht mit der Maßnahmeform des Inklusionsbetriebs auch neue Wege. Als anerkannter Bildungsträger unterstützt der Unternehmensbereich georgs.bildung Menschen mit Behinderungen bei der Ausbildung und Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts. Dazu gehören das Coaching und Bewerbertraining als AVGS-Maßnahme, die berufliche Qualifizierung, die Vermittlung in Arbeit und die Anleitung und Begleitung im Arbeitsleben. Die Qualifizierungsgänge bieten anerkannte Zertifikate als Betreuungskräfte in Senioren- und Pflegeeinrichtungen und, im Rahmen von IHK-Qualifizierungsbausteinen, im Gastronomiebereich. Sie zielen ab auf eine Festanstellung über das Budget für Arbeit. Wie der Bereich georgs.bildung als Inklusionsunternehmen konzipiert ist, welche Zielgruppen er im Auge hat und welche Aufgaben die Inklusionsmitarbeiter übernehmen, auch das erfahren Sie in diesem 53° NORD-Seminar.

Die dreistündige Infoveranstaltung im Online-Format wendet sich an alle, die ihre Werkstatt mit einem Inklusionsbetrieb ergänzen wollen. Neben den "klassischen" Arbeitsbereichen von Inklusionsfirmen bietet sie zudem einen Einblick in ein ungewöhnliches, aber zukunftsträchtiges Geschäftsfeld, das das Angebot der Werkstatt auch im Hinblick auf den Übergang in den Arbeitsmarkt erweitert.

Die Gründung von Inklusionsunternehmen gehört übrigens auch zu den Inhalten des 53° NORD-Innovationskongress "Werkstatt weiterentwickeln, aber wie? - Praktikable Wege gemeinsam erarbeiten" am 10. und 11. Juni in Hamburg. Diese Veranstaltung bietet die Gelegenheit, sich vorab schon einmal intensiver mit dem Thema zu beschäftigen.

Referenten

Frau Linda Wuttke, Sozialwerk St. Georg | Gelsenkirchen
Herr Marc Brüggemann, Sozialwerk St. Georg | Gelsenkirchen

Veranstaltungsort

online

Preis

150,00 Euro

Die reine Fortbildungsleistung ist gemäß §4 Nr. 22a) UStG umsatzsteuerbefreit.

Veranstaltungsbuchung

Veranstaltungsinformationen


Titel: Inklusionsunternehmen als Ergänzung zum Werkstattangebot

Plätze: 40

Datum:
16. Mai 2024, 09:00 - 12:00 Uhr

Anmeldeschluss: 15. Mai 2024

Preis: 150,00 Euro brutto

Zusammensetzung des Preises:

  1. Veranstaltung / Seminarbeitrag:
    150,00 Euro (MwSt. wird nicht ausgewiesen)

Die reine Fortbildungsleistung ist gemäß §4 Nr. 22a) UStG umsatzsteuerbefreit.

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