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Online-Fachtagung zum neuen Fachkonzept für EV und BBB – anstrengend, aber lohnend

Bericht zu einer Veranstaltung von 53° NORD am 27. Januar 2026

Bild Online-Fachtagung zum neuen Fachkonzept für EV und BBB – anstrengend, aber lohnend

 10. Februar 2026 |  Dieter Basener und Katrin Euler | Textbeitrag

  Weiterentwicklung der beruflichen Teilhabe, Veranstaltungsrückblick

Eine Ganztagsveranstaltung im Netz ist kein pures Vergnügen. Dennoch dürften die knapp 100 TeilnehmerInnen der Fachtagung zum neuen Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit froh gewesen sein, dass sie an diesem Januartag nicht zu einer Präsenzveranstaltung reisen mussten. Schneefall, Eis und Glätte legten sowohl den Auto- als auch den Zugverkehr lahm. Sie sollten diese Online-Strapaze aber nicht bereuen. Die Tagung mit dem Titel „Ein deutlicher Modernisierungsschub: Das neue Fachkonzept für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich der Bundesagentur für Arbeit" war, wie die Rückmeldungen zeigten, eine lohnende Investition.

Zum Einstieg erwarteten die rund 80 TeilnehmerInnen Hintergrundinformation aus der Bundesagentur für Arbeit (BA), zugeschaltet war dazu Claudia Sander, einer der Haupt-Autorinnen des Fachkonzeptes. In einem zweiten Teil stellten Katrin Weber und Markus Nielen von den Iserlohner Werkstätten ihre schon gewonnenen Erkenntnisse aus der Umsetzungspraxis zum Fachkonzept vor, mit der aufmunternden Botschaft: Die Umsetzung erweist sich als machbar. Im dritten Teil ging es in acht Arbeitsgruppen um den Austausch unter den TeilnehmerInnen zu den unterschiedlichen Handlungsfeldern des Fachkonzepts.

Grundsatzinformationen aus erster Hand

Claudia Sander von der BA erläuterte in ihrem Referat unter anderem die Entstehungsgeschichte und die Zielsetzung des neuen Konzeptes. Die drei wesentlichen Ziele lauten: Verbesserung der Qualität der beruflichen Bildung, Steigerung der Durchlässigkeit zum allgemeinen Arbeitsmarkt sowie Harmonisierung und Optimierung der Prozesse im BBB und Eingangsverfahren.

Das Fachkonzept sei, so Frau Sander, kein „Diktat aus Nürnberg“. Die BA habe den Änderungsbedarf von Beginn an mit Experten aus der BAG WfbM und der BAG Unterstützte Beschäftigung sowie den Betroffenen-Verbänden, den Werkstatträten und Frauenbeauftragten, diskutiert. Das neue Konzept sei lange überfällig gewesen, die letzte Vorgabe stammte aus dem Jahr 2010. Als die Politik die immer wieder angekündigte Überarbeitung des SGB IX und der Werkstättenverordnung bis 2024 nicht umsetzte, sah sich die BA zum Handeln genötigt.

Was ist das Neue am Fachkonzept?

Frau Sander zählte auf: Die Erstellung eines Qualitäts- und Leistungshandbuchs ist nun für Werkstätten und Andere Leistungsanbieter gleichermaßen verpflichtend. Das Fachkonzept richtet sich stärker auf Qualität sowie auf Praktika und Übergänge zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Neu sind die Qualitätszirkel. Sie sind ein Ersatz für den im BTHG abgeschafften Fachausschuss, mit Vertretern der Agentur, der Eingliederungshilfe, der Leistungserbringer und gegebenenfalls weiterer Reha-Träger. Neu sind zudem verbindliche jährliche Zielvereinbarungen, die mit Einrichtungsbetreuern der BA ausgehandelt werden. Die Anforderungen an die berufliche Bildung werden stärker standardisiert und das Berichtswesen auf Digitalisierung umgestellt.

Weiterentwicklungen bei den inhaltlichen Angeboten

Zusätzlich zu den bisherigen vier Qualifizierungsstufe wird eine fünfte für den Personenkreis der bisherigen Tagesförderstättenbeschäftigten ergänzt, die ja bisher nur in NRW zum Werkstattklientel gehören. Die Qualifizierung soll sich an anerkannten Ausbildungsrahmenplänen orientieren und über Qualifizierungsbausteine modularisiert sein. Zertifikatslehrgänge und anerkannte Abschlüsse werden gefördert. „Unser Arbeitsmarkt in Deutschland verlangt Zertifikate“, so die Begründung von Claudia Sander.

Der Zeitplan: Das Fachkonzept ist zum 01. Januar 2025 in Kraft getreten. Die Qualitäts- und Leistungshandbücher sollen bis Ende 2026 erstellt, die BA-interne Prüfung bis Ende 2027 abgeschlossen sein. Die elektronische Maßnahmeabwicklung (EMAW) soll 2026 eingeführt werden, verpflichtend wird sie ab 01. Januar 2027. Frau Sander empfahl, hierfür einen Provider zu beauftragen. Die Kosten seien hierfür sehr unterschiedlich, ein Vergleich lohne. Sie regte an, ob hier nicht die BAG WfbM einen guten Überblick externer Provider erstellen könne – der BA seien da die Hände gebunden, wegen Wettbewerbsvorteile.

Den Einrichtungsbetreuern wird künftig eine höhere Bedeutung zugemessen. Jede Einrichtung erhält künftig einen Einrichtungsbetreuer zugeteilt, der mit ihr gemeinsam die Zielplanung vornimmt und die Ergebnisse überprüft.

Praxiserfahrungen aus Iserlohn

Im zweiten Teil der Veranstaltung berichteten Katrin Weber und Markus Nielen von den Iserlohner Werkstätten über ihre Erfahrungen mit dem Fachkonzept entlang von acht Handlungsfeldern: Sie lauteten:

  1. Fokus Arbeitsmarkt
  2. Qualifizierungsbausteine, Zertifikate
  3. Binnendifferenzierung, Kompetenzanalyse
  4. EMAW-Integration
  5. Qualitätshandbuch, Qualitätszirkel
  6. Angebotsstrukturen
  7. Validierung und Ergebnissicherung
  8. Personalanforderungen und Qualifikation

Die Iserlohner Werkstätten zeigten sich mit ihren vorhandenen Strukturen und Inhalten gut auf die neuen Vorgaben vorbereitet: Sie verfügen über eine Vielzahl bereits ausgearbeiteter Qualifizierungsangänge, ein etabliertes Übergangsmanagement, eigene Kompetenzbewertungs-Systeme und Strukturen für die digitale Berichterstattung. Die Anforderungen an das Qualitäts- und Leistungshandbuch seien erfüllbar, insbesondere bei vorhandener AZAV-Zertifizierung. Die Botschaft war ermutigend: Die Umsetzung ist leistbar, auch wenn viele Werkstätten noch in ihren Angeboten und Strukturen noch nicht so ausdifferenziert sind.

Austausch und kritische Reflexion

In den Arbeitsgruppen, dem dritten Teil der Veranstaltung, wurden in der Tat unterschiedliche Bedingungen in den Einrichtungen sichtbar, abhängig von Größe, Organisationsgrad oder regionalem Kontext der Einrichtungen. Während Werkstätten mit Tradition im Zugang zum Arbeitsmarkt sich beispielsweise für die Durchführung von Praktika in Betrieben gut gerüstet sahen, standen andere hier noch am Anfang. Insgesamt führte der Diskussionsprozess aber zu der prophezeiten Entwarnung: Die TeilnehmerInnen sahen ihre Einrichtung besser vorbereitet als anfangs befürchtet.

Kritische Stimmen

Dennoch wurden auch kritische Aspekte des neuen Fachkonzepts deutlich. Eine Kritik betraf die „Überbetonung von Praktika und Arbeitsmarktzugang“, die in diesem Umfang nicht dem Bedarf und den Möglichkeiten der meisten Teilnehmenden entspräche. Die Vorbereitung und Begleitung von Praktika bedeute für die WfbM zudem personellen Mehraufwand. Hier wurde die Forderung nach Finanzierung spezieller Fachkräfte laut, die Frau Sander zuvor auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen hatte. Wenn ein solcher Mehrbedarf erkennbar und nachweisbar sei, müsse er mit der zuständigen Regionaldirektion verhandelt werden.

Eine weitere Kritik bezog sich auf die geforderte Binnendifferenzierung des BBB über Qualifizierungsstufen. Sie legten den Fokus einseitig auf den Hilfebedarf im Hinblick auf verminderte Leistungsfähigkeit. Für Menschen mit psychischen Erkrankungen seien aber andere Unterstützungen zentral und wahrscheinlich gelte dies auch für viele andere TeilnehmerInnen: Die Defizite lägen z.B. in der mangelnden Belastbarkeit, Ausdauer oder im Umgang mit Ängsten. Diese einseitige Ausrichtung korrespondiere mit der Fehleinschätzung der Erfolgsfaktoren für einen Übergang. Gelungene Vermittlungen hingen ebenfalls weniger vom jeweiligen Leistungsvermögen als von Motivation und Durchhaltevermögen der BBB-TeilnehmerInnen ab.

Mit Blick auf den Personenkreis der Menschen mit einer psychischen Erkrankung konsternierte man, dass dieser Personenkreis mit seinen klar anderen Anforderungen an berufliche Bildung im neuen Fachkonzept ohnehin ziemlich bis völlig unter den Tisch gefallen sei.

Auch der Leitsatz „Der Arbeitsmarkt erfordert Zertifikate" wurde hinterfragt. In der Vermittlungspraxis spielten Zertifikate kaum eine Rolle. Erfolgreiche Übergänge gelängen durch intensive Unterstützung am Arbeitsplatz und speziell zugeschnittene Tätigkeiten. Das Prinzip „erst trainieren, dann vermitteln" sei überholt. Bei den Arbeitsplätzen für Werkstattbeschäftigte handele es sich in der Regel um speziell auf die Person zugeschnittene Nischentätigkeiten. Deren Anforderungen könnten am besten mit intensiver Unterstützung unter betrieblichen Bedingungen erlernt werden. Vorabqualifizierungen seien wenig hilfreich, weil kaum übertragbar.

Fazit und Ausblick

Der Fokus der Veranstaltung lag aber nicht auf der Kritik des Fachkonzepts, sondern auf der Frage nach dessen Umsetzbarkeit. Und da zeigten die Abschlussstatements: Am Ende dominierte der Optimismus. Hier einige der Aussagen: „Wir machen schon vieles richtig." – „Viele Einrichtungen stehen vor denselben Herausforderungen. Wir sollten uns zusammentun." – „Das Fachkonzept eröffnet auch Möglichkeiten und Chancen." – „Auch wenn wir schon vieles umsetzen, kommen doch neue Herausforderungen auf uns zu." – „Auch seitens der BA sind viele Fragen offen." – „Wir sollten schon jetzt beginnen und nicht erst auf weitere Vorlagen warten." Hinzu kam eine Aufforderung an den Gesetzgeber: „Die Werkstättenverordnung passt jetzt endgültig nicht mehr zu den neuen Vorgaben des Fachkonzepts."

Für 53° NORD als Veranstalter gab es Lob: „Ich habe eine Priorisierung zur Umsetzung gewonnen, eine Art Handlungsplan. Vielen Dank dafür." und „Vielen Dank für die Organisation und Moderation eines sehr hilfreichen Austausches."

Eine Ganztagsveranstaltung im Netz ist, wie gesagt, kein pures Vergnügen – aber diese war es wert.

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